Bank hat Anlegern Prospektfehler bei Riesenradfonds verschwiegen
Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 27. September 2016 (Aktenzeichen: 5 U 129/16) entschieden, dass die UniCredit Bank (Hypovereinsbank) den Prospekt des Riesenradfonds Singapore Flyer GmbH & Co. KG nicht ausreichend geprüft hat, bevor sie den Geschlossenen Fonds in ihr Anlageprogramm aufgenommen und Verkaufsveranstaltungen hierzu veranstaltet hat. Damit hat sie nach Ansicht des Gerichts ihre Pflichten aus dem Anlageberatungsvertrag verletzt, da sie bei pflichtgemäßer Prüfung des Prospekts mit „banküblichem kritischem Sachverstand“ hätte erkennen müssen, dass von Anfang an das Risiko bestand, dass sich noch erhebliche Abweichungen bei der Bauausführung ergeben können, insbesondere bei den zur Vermietung vorgesehenen Gewerbeflächen.
Der Gesamteindruck des Prospekts hingegen war nach Ansicht des OLG aber ein ganz anderer, nämlich dass die prospektierte Planung jedenfalls nahezu 1:1 umgesetzt werde. Dies hätte die Bank aber vor Aufnahme in ihr Anlageprogramm mit banküblichem kritischen Sachverstand prüfen und hinterfragen müssen. Andernfalls ist eine Bank nach Ansicht des Gerichts dazu verpflichtet, dem Kunden vor Zeichnung mitzuteilen, dass die an sich gebotene Prüfung der Beteiligung unterblieben ist. Die Hypo Vereinsbank hatte nicht nur das Eigenkapital bei den deutschen Anlegern für das Projekt mit eingeworben, sondern zusätzlich einen Darlehensvertrag an die Projektgesellschaft in Singapur ausgereicht.
Der Fonds war von der ABN Amro Bank im Jahr 2005 aufgelegt und überwiegend von der Bethmann Bank (vormals Delbrück Bethmann Maffei) und der Hypovereinsbank an die Anleger vertrieben worden. Im Prospekt war die zu vermietende Gewerbefläche mit 8.264 Quadratemetern angegeben, tatsächlich standen nach Abschluss des Bauprojektes jedoch nur etwa 4.900 Quadratmeter zur Vermietung zur Verfügung. Ursache war, dass zum Zeitpunkt der Prospekterstellung die Planung noch gar nicht abgeschlossen war. Flächen für Gepäckabgabe, Stromversorgung, Taxieinfahrt, Verwaltung, Sicherheitsbereich und Casino wurden erst nach Prospektauflegung und Platzierung geplant. Dadurch kam es zu einer Umwidmung der zuvor als vermietbar vorgesehenen Flächen. Im Prospekt findet sich kein Hinweis, dass die Planung noch nicht abgeschlossen war.
Quelle: Pressemitteilung Mattil & Kollegen
Die Kanzlei Mattil & Kollegen, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, mit Sitz in München, ist seit mehr als 20 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. (JF1)