Bankeninsolvenz: GDV will rückwirkende Eingriffe in bestehende Investitionen vermeiden
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) würde die Umsetzung des Gesetzentwurfs zum Abwicklungsmechanismusgesetz Versicherer als Gläubiger im Falle einer Bankeninsolvenz benachteiligen. Das Gesetz sehe einen Rangrücktritt bei unbesicherten Schuldtiteln vor. Insbesondere der rückwirkende Eingriff in bestehende Investitionen sei dabei problematisch. Er würde in die grundrechtlich geschützte Eigentumsposition der Gläubiger eingreifen.
Der GDV fordert, dass ein Rangrücktritt auf die ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens emittierten unbesicherten Schuldtitel von Banken beschränkt wird. Für bestehende Investitionen sollte seiner Meinung nach Bestandsschutz gelten.
Die deutschen Versicherer sind laut GDV mit einem Kapitalanlagebestand von rund 1.450 Milliarden Euro die mit Abstand größten institutionellen Anleger in Deutschland und mit etwa 574 Milliarden Euro die größte Gläubigergruppe von Banken. Zum Jahresende 2014 hatten die deutschen Versicherer nach Schätzungen des Verbandes circa 84 Milliarden Euro in unbesicherte Schuldtitel von Banken investiert, was knapp sechs Prozent ihrer Kapitalanlagen entspreche.
Quelle: Pressemitteilung GDV
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. In dem Verband sind rund 460 Mitgliedsunternehmen mit 533.000 Mitarbeitern, 427 Millionen Versicherungsverträgen und einem Kapitalanlagebestand von etwa 1,45 Billionen Euro zusammengeschlossen. (JF1)