Bankenverband plant Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds

Der Bundesverband deutscher Banken arbeitet an einer Reform seiner freiwilligen Einlagensicherung. Ziel ist es, den Schutz des Einlagensicherungsfonds vor allem auf private Kunden zu konzentrieren. Dabei soll der bislang geltende volle Schutz für Privatkunden und Stiftungen ohne Einschränkungen erhalten bleiben.

„Wir mussten das Thema angehen, denn das Umfeld der freiwilligen Einlagensicherung hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gravierend verändert. Ob Bankenabgabe, Eigenkapitalerhöhungen oder gesetzliche Einlagensicherung - die Kosten für die Banken sind durch die Regulierung drastisch gestiegen. Die Niedrigzinsphase erhöht außerdem den Kostendruck. Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln und die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen“, sagt Hans-Walter Peters, Präsident des Bankenverbandes und Sprecher der persönlich haftenden Gesellschafter der Privatbank Berenberg.

Zur Stärkung des Einlagensicherungsfonds plant der Verband die Umsetzung von drei Maßnahmen. Diese sehen unter anderem vor, dass bankähnliche Kunden (bestimmte Wertpapierfirmen und Finanzinstitute) sowie Bund, Länder und Kommunen ab Oktober 2017 nicht mehr dem Schutz der freiwilligen Einlagensicherung unterliegen. Als professionelle Investoren hätten diese in der Regel die notwendigen Kenntnisse, um Risiken einschätzen zu können. Ebenfalls ab Oktober 2017 werden Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen nicht mehr durch den freiwilligen Einlagensicherungsfonds geschützt. Diese Regelung gelte aber nicht für Privatpersonen und Stiftungen. Und ab dem 1. Januar 2020 sollen Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten vom Schutz ausgenommen werden, sofern sie nicht von Privatpersonen oder Stiftungen gehalten werden.

„Es ist Aufgabe des Einlagensicherungsfonds, Kundeneinlagen zu schützen, aber keine Geldanlagen von Investoren, wie etwa Schuldscheindarlehen oder langfristig vereinbarte Geldanlagen“, begründet Peters diese Maßnahmen.

Der Vorschlag des Vorstandes vom 15. Februar 2017 wird in die Delegiertenversammlung des Bankenverbandes am 5. April in Berlin eingebracht.

Quelle: Pressemitteilung Bankenverband

Der Bundesverband deutscher Banken (Bankenverband) hat seinen Hauptsitz in Berlin. Er repräsentiert mehr als 210 private Banken und elf Mitgliedsverbände. (TH1)

www.bankenverband.de

Zurück

Recht

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt