Basisinformationsblätter für Kleinanlegerprodukte durch EU-Neuverordnung

Bis März 2016 muss die Europäische Versicherungsaufsicht EIOPA einen technischen Standard für die EU-Kommission erarbeiten, wie im Detail Anlagerisiken, Renditeannahmen und Kosten in Basisinformationsblättern unter anderem für bestimmte Kleinanlegerprodukte wie private Lebens- und Rentenversicherungen (sogenannte PRIIPs, Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) berechnet und dargestellt werden sollen. Zurückzuführen ist dies auf die am 29. Dezember 2014 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 1286/2014, wonach standardisierte und obligatorische Basisinformationsblätter (Key Information Documents, KIDs) für diese Produkte eingeführt werden müssen.

Unter PRIIPs werden neben bestimmten Anlageprodukten (Investmentfonds, Derivate und andere strukturierte Finanzprodukte) explizit auch private Lebens- und Rentenversicherungen verstanden. Ausgenommen sind Verträge betrieblicher und staatlich subventionierter Altersvorsorge (wie die Riester-Förderung in Deutschland) sowie Verträge mit ausschließlicher Invaliditäts- oder Todesfalldeckung (wie etwa Risikolebensversicherungen). Private Lebens- und Rentenversicherungen sind deswegen mit einbezogen, weil sie neben dem Risikoschutz (Todesfall oder Langlebigkeit) einen Sparanteil haben, der über den Versicherer in der Regel in börsennotierte Wertpapiere investiert wird (klassische kapitalbildende, Fonds-, Index- oder andere Hybrid-Produkte). Die Tatsache, dass Lebens- und Rentenversicherungen als „Versicherungsanlageprodukte“ zu den PRIIPs hinzugezählt werden, ist laut Bund der Versicherten (BdV) als Erfolg im Sinne der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen mit reinen Anlageprodukten zu verstehen, was von der Versicherungswirtschaft lange bekämpft worden sei.

Die PRIIPs-Verordnung enthält grundsätzliche Regelungen zu Form und Inhalt dieser neuen EU-weiten Basisinformationsblätter. Es handelt sich dabei um ein eigenständiges, vorvertragliches Dokument mit einem einheitlichen Titel (Basisinformationsblatt), das von Werbematerialien deutlich zu unterscheiden sein muss. Umfang und Gliederung sind verbindlich vorgegeben.

Laut Bdv besteht ein doppeltes Spannungsfeld. Zum einen müsse die neue PRIIPs-Verordnung in die umfassende Neuregulierung des Vertriebs von Finanzprodukten durch die EU-Richtlinien zu Finanzmärkten (MIFID2 von 2014) und zu Versicherungen (IDD von 2015) eingeordnet werden. In beiden Richtlinien befinden sich weitere Vertriebsbestimmungen zu den PRIIPs, die über die Basisinformationsblätter hinausgehen.

Zum anderen werde überprüft werden müssen, ob die im nationalen Rahmen bereits bestehenden Informationspflichten für Produktanbieter (wie in Deutschland die VVG-InfoV) den neuen EU-Vorschriften genügen. Die neue Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBv) vom 25. Juli 2015 fällt nicht unter die PRIIPs-Regulierung, obwohl sie teilweise identische Fragestellungen betrifft wie zum Beispiel Chancen-Risiko-Klassen oder Kostenangaben.

Quelle: Blognachricht BdV

Bei dem Bund der Versicherten e.V. (BdV) handelt es sich um eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)

www.bundderversicherten.de

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