Basisinformationsblätter: Sachwerteverband fordert mehr Zeit

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments hat am 1. September 2016 die Level-2-Maßnahmen im PRIIPs-Verfahren abgelehnt (PRIIPs ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte in den Mitgliedstaaten der EU). „Damit schwindet nun jede Chance, bis zum 31. Dezember 2016 einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Verbraucher, die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden zu schaffen. Für unsere Mitglieder ist das Verfahren enorm relevant. Statt mehr Klarheit zu bekommen, haben wir heute das Gegenteil erfahren“, sagt Eric Romba, Hauptgeschäftsführer des BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen.

Ab dem 31. Dezember 2016 müssen beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten an Privatanleger Basisinformationsblätter zur Verfügung gestellt werden, die den strengen Anforderungen des PRIIPs-Regimes Rechnung tragen. Für deutsche Publikums-AIF, die wesentliche Anlegerinformationen einsetzen müssen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019.

„Die europäischen Institutionen müssen nun gemeinsam an einer Verschiebung arbeiten. Eine singuläre Anwendung der PRIIPs-Verordnung ohne weitere Konkretisierungen ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen völlig unvereinbar. Zu erwarten sind sonst Stagnation oder Wildwuchs. Beides schadet dem so wichtigen Regelungsziel, klare und vergleichbare Anlegerinformationen zu schaffen“, kommentiert Gero Gosslar, Leiter Büro Brüssel des BSI.

Zum Hintergrund Ab dem 31. Dezember 2016 gilt die sogenannte PRIIPs-Verordnung (Verordnung [EU] Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte [PRIIP]) in den Mitgliedstaaten der EU. Da es sich um eine Verordnung handelt, braucht es keine weitere Umsetzung des nationalen Gesetzgebers. Die genannte PRIIPs-Verordnung ist auf der sogenannte Level-1-Ebene vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament beschlossen worden. Die in ihr enthaltenen Regeln sind überwiegend sehr grundsätzlich und brauchen weitere Konkretisierung. Daher wurde die Europäische Kommission ermächtigt, weitere Konkretisierungen durch weitere Rechtsakte auf der Level-2-Ebene zu erlassen. Diese Konkretisierungen umfassen beispielsweise die Methoden zur Darstellung eines Gesamtrisikoindikators oder wie Kosten auszuweisen sind. Die Europäische Kommission hatte dies durch ihre ergänzende Verordnung vom 30. Juni 2016 getan. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament haben das Recht, dieser innerhalb einer festgelegten Frist zu widersprechen. Das Europäische Parlament hat dies am 1. September getan. Der Rat der Europäischen Union berät Mitte September über das weitere Vorgehen. Kommt es zu keiner Verschiebung, gilt die sogenannte Level-1-Verordnung unmittelbar und ohne weitere Konkretisierung ab dem 31. Dezember 2016.

Quelle: Pressemitteilung BSI

Der BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen e.V. mit Sitz in Berlin ist Interessenvertretung der Sachwertinvestmentbranche. Er vertritt derzeit 69 Mitglieder, die Sachwertvermögen in Höhe von 160 Milliarden Euro verwalten. (JF1)

www.sachwerteverband.de

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