BdV: BGH benachteiligt fondsgebundene Lebensversicherung bei Widerruf
Am 11. November 2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil (Aktenzeichen: IV ZR 513/14) verkündet, dass sich der Versicherte bei einer Rückabwicklung seiner fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch Verluste seiner Fonds anrechnen lassen muss. Bei einer klassischen Lebensversicherung würden hingegen die Sparanteile inklusive einer Verzinsung erstattet. Diese Verzinsung richte sich nach den Renditen, die der jeweilige Versicherer erwirtschaftet hat. „Das Urteil macht Kunden mit fondsgebundenen Lebensversicherungen ohne erkennbaren Grund zu Verbrauchern zweiter Klasse“, urteilt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten (BdV).
Beim Widerspruch gegen die Lebensversicherung gemäß § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VVG) alter Fassung gehe es bei der Lebensversicherung im Kern darum, ob der Versicherer den Kunden nicht oder nur in unzureichender Weise über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt hat. Ist dies der Fall, dann gelte das Widerspruchsrecht unabhängig davon, ob es sich um einen klassischen Vertrag oder um eine fondgebundene Versicherung handelt.
Anders als bei klassischen Verträgen solle nun aber die Rechtsfolge bei fondsgebundenen Verträgen, deren Fonds schlecht gelaufen sind, negativer für den Kunden sein, als bei einem klassischen Vertrag. „Es ist uns nicht einsichtig, warum die Kunden im Fall der Rückabwicklung unterschiedlich behandelt werden sollen“, erklärt Kleinlein.
Der BGH geht aus Sicht des BdV in dem Urteil nicht konkret darauf ein, in welchem Maße sich der Versicherte die Anlageverluste aus dem Fonds anrechnen lassen muss. Aber selbst im günstigsten Fall, dass der Kunde im Wesentlichen seine Sparbeiträge zurückerhält, könne er nicht unbedingt zufrieden sein. So würde bei langjährigen Verträgen die Teuerung einen ordentlichen Teil der Kaufkraft der Spareinlagen „auffressen“.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)