BdV erstreitet „wegweisendes Urteil für Zukunft der Lebensversicherung“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13. Januar 2016 (Aktenzeichen: IV ZR 38/14) entschieden, dass die bisherige Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz intransparent ist (DFPA berichtete). Für den Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ Hamburg), die in dieser Sache bereits in allen Vorinstanzen gewonnen hatten, ist dieses Urteil wegweisend für die Zukunft der deutschen Lebensversicherung. „Die obersten Richter stellen mit dem Urteil fest, dass die Versicherungsbranche den Kunden Nachteile bei der konkreten Überschussbeteiligung transparent machen muss“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

„Einschränkungen in der Überschussbeteiligung durch das Kleingedruckte sollten nun passé sein“, sagt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der VZ Hamburg. Besonders bei neuen Produkten mit eingeschränkten Garantien und komplizierten Überschusssystemen müsse die Versicherungswirtschaft ihr Verhalten überdenken.

Die Verbraucherschutzorganisationen BdV und VZ Hamburg waren bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Allianz erfolgreich, unterstützten aber die Versicherung beim Gang vor das höchste Zivilgericht. „Das höchstrichterliche Urteil war uns wichtig. Es schafft endlich Klarheit und stärkt die Interessen der Verbraucher“, so Kleinlein. Besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer erhielten bei klassischen Riester-Verträgen der Allianz keine Kostenüberschüsse. Dies wurde ihnen jedoch vom Branchenführer durch intransparente Darstellung in den Bedingungen nicht hinreichend klar gemacht. Transparenz auch in der Überschussbeteiligung muss jedoch integraler Bestandteil der Versicherungsverträge sein, fordern die Verbraucherschützer.

Nun gelte es auch bei neuartigen Tarifen mit eingeschränkten Garantien die Überschussregeln genau zu untersuchen. „Wir befürchten, dass besonders bei den außerordentlich komplizierten neuartigen Tarifen der neue BGH-Grundsatz nach transparenter Darstellung der Überschussbeteiligung unterlaufen wird“, so Kleinlein.

Quelle: Pressemitteilung BdV

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF2)

www.bundderversicherten.de

Zurück

Recht

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt