Verbraucherschützer fordern intensivierte Verhaltensaufsicht über Lebensversicherungsvertrieb

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ zur Konsultation gestellt. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten (BdV) unterstützt das Vorhaben der BaFin und hat eine Stellungnahme verfasst.

Der BdV sieht in dem Merkblatt viele positive Elemente – insbesondere die neuen Regelungen zur Bewertung des tatsächlichen Nutzens von Kapitallebensversicherungen für Verbraucher. „Wir bekommen den Eindruck, dass die BaFin endlich das tun will, was eine gute und effektive Aufsichtsbehörde ausmacht: den Markt aktiv vor verbraucherschädigendem Verhalten zu schützen“, sagt BdV-Vorstandssprecher Stephen Rehmke.

In seiner Stellungnahme moniert der BdV aber, dass der Entwurf noch viele Fragen aus Verbrauchersicht offenlässt. So wird beispielsweise die zu berücksichtigende Inflationsrate mit lediglich zwei Prozent jährlich angesetzt, was aus Sicht des BdV auch längerfristig als zu niedrig erscheint. Auch Koppelpunkte (Zusatzversicherungen wie Berufsunfähigkeit) werden nicht erwähnt, obwohl ihr Nutzen grundsätzlich infrage gestellt werden müsse. Zudem soll weiterhin die Kennziffer der Effektivkosten für Renditeprognosen verwendet werden, die laut BdV irreführend sei, solange die zugrunde liegenden Renditeannahmen nicht offengelegt werden.

Vor allem gebe der Entwurf keine Antworten darauf, wie eine „intensivierte Aufsicht" konkret von der BaFin umgesetzt werden soll und was bei Verstößen gegen die „wohlverhaltensaufsichtlichen" Anforderungen gegenüber den Lebensversicherern und den Vertrieben tatsächlich passieren soll. Sanktionsmöglichkeiten bis hin zu Produktinterventionen, das heißt Vertriebsverboten, sind gesetzlich vorhergesehen. „Ohne konkrete und für alle nachvollziehbare Schwellenwerte kann sich das Merkblatt auch schnell als Papiertiger entpuppen“, sagt Rehmke.

Der Verbraucherschutzverein erhofft sich im Ergebnis, dass die Regelungen zu einer deutlich „intensivierten" Verhaltensaufsicht über Produktentwicklung, Markteinführung und laufenden Vertrieb von Lebensversicherungen führen werden. Das sei gesetzlich in dem sogenannten „Produktfreigabeverfahren" (gemäß IDD) sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene angelegt.

Währenddessen bezweifeln Anbieterseite und Vermittlerverbände, dass die Pläne der BaFin von der Bundesregierung unterstützt werden und fordern eine Intervention des Finanzministeriums. Allerdings werde auf EU-Ebene mittlerweile intensiv ein generelles Provisionsverbot diskutiert, weshalb BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund das Merkblatt als letzte Chance begreife. „Wir erwarten, dass die BaFin von Regierungsseite volle Rückendeckung hat und noch mehr Biss entwickeln kann. Unsere Hinweise sollen unterstützen“, sagt Rehmke. (DFPA/JF1)

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.

www.bundderversicherten.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt