Berichtswesen und Offenlegungspflichten: Merkblatt für Versicherer und Pensionsfonds

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ein Merkblatt mit Hinweisen zum Berichtswesen veröffentlicht. Es enthält Hinweise zu den bisher gültigen Regeln für die Berichterstattung (zweiter Abschnitt) sowie Ausführungen zur zukünftigen Berichterstattung unter Solvency II (dritter Abschnitt). Letztere betreffen nur Unternehmen und Gruppen, die unter Solvency II fallen.

Die dritte Säule von Solvency II beinhaltet im Wesentlichen die Berichtspflichten der Erst- und Rückversicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen gegenüber der Aufsichtsbehörde, die Offenlegungspflichten der Unternehmen und Gruppen gegenüber der Öffentlichkeit und die Berichtspflichten zu Finanzstabilitätszwecken. Insbesondere die Offenlegungspflichten sollen eine größere Transparenz sicherstellen und damit die Marktdisziplin fördern. Weiter sollen die für aufsichtliche Zwecke vorzulegenden Informationen eine effektive, risikobasierte Beaufsichtigung der Unternehmen unter Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes in Bezug auf die Solvency II Anforderungen ermöglichen. Die Informationen zu Finanzstabilitätszwecken verfolgen laut BaFin das Ziel einer makroökonomischen Aufsicht zur Wahrung der Finanzstabilität. (JF1)

Quelle: Mitteilung BaFin

www.bafin.de

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