Berliner Pfandhaus darf Vermögensanlage wieder öffentlich anbieten
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte mit Bescheid vom 7. September 2016 das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen der Lombards GmbH, Berlin, untersagt. Betroffen war die Vermögensanlage „Lombards Funding – Tranche 1“. (DFPA berichtete). Am 16. September hat die Aufsichtsbehörde diese Untersagung wieder aufgehoben, weil der Anbieter inzwischen seinen Hinterlegungspflichten nachgekommen ist. (JF2)
Quelle: Homepage BaFin