Berufszulassungsregelung für Verwalter und Makler - Berufsverband ist erleichtert

Der Gesetzentwurf zur Einführung beruflicher Zulassungsregelungen für gewerbliche Verwalter von Wohnungseigentum und Immobilienmakler wurde am 31. August 2016 im Bundeskabinett beschlossen (DFPA berichtete). Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als führender Berufsverband der Branche zeigt sich erleichtert. „Wir sind froh, dass nach mehr als einem Jahr Stillstand, das Gesetzgebungsverfahren wieder Fahrt aufgenommen hat und der politische Wille für mehr Verbraucherschutz deutlich wird. Im parlamentarischen Verfahren werden wir auf Ergänzungen drängen. Insbesondere halten wir weiter am Einschluss des Mietverwalters in die Erlaubnispflicht fest und sehen eine Weiterbildungsverpflichtung für notwendig an. Nur so kann ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet werden”, so DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Mit dem Gesetz soll eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung eingeführt werden. Diese umfasse neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohnungseigentumsverwalter und Makler. Ebenso soll für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beim Verwalter vorliegen

Der DDIV rechnet mit einer Verkündung des Gesetzes spätestens im ersten Quartal 2017, was dann die Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung nach sich zieht. In dieser werden dann unter anderem die Kriterien für den Sachkundenachweis festgelegt. Ende 2017 dürfte dann die Berufszulassungsregelung in Kraft treten. Diese soll dauerhaft eingeführt und innerhalb der ersten fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Mit einer Übergangsfrist von zwölf Monaten haben Immobilienverwalter und Makler die Möglichkeit nachzuweisen, dass sie von der Sachkunde befreit sind.

Quelle: Pressemitteilung DDIV

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) ist der Berufsverband der Immobilienverwalter in der BundesrepublikDeutschland. Er umfasst zehn Landesverbände und rund 2.000 Mitgliedsunternehmen. (JF1)

www.ddiv.de

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