Bestellerprinzip: IVD droht mit Verfassungsbeschwerde

Der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD hat sich auf die Einführung eines unechten Bestellerprinzips im Wohnraumvermittlungsgesetz geeinigt. Damit wird künftig in fast allen Fällen der Vermieter die Provision für die Wohnungsvermittlung zu zahlen haben. Laut Einschätzung des IVD werden Wohnungssuchende damit künftig weniger freie Wohnungen angeboten bekommen. „Die Regelung bricht eindeutig mit dem Koalitionsvertrag und ist nicht verfassungsgemäß“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD. „Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werden wir eine Verfassungsbeschwerde einreichen.“

„Gegen die Form des unechten Bestellerprinzips bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, die der Mainzer Staatsrechtslehrer Prof. Dr. Friedhelm Hufen in einem Rechtsgutachten festgestellt hat“, so die Argumente von Kießling für eine verfassungsrechtliche Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Gemäß Koalitionsvertrag sollte im Rahmen der Wohnungsvermittlung bei der Frage, wer den Makler bezahlt, das marktwirtschaftliche Prinzip gelten. Es sollte derjenige den Makler bezahlen, der ihn bestellt. Dabei sollte es möglich sein, dass sowohl Vermieter wie auch Wohnungssuchende den Makler bestellen können. „Fälle, in denen der Mieter die Provision zahlt, sind nach der vorgeschlagenen Formulierung des Gesetzes rein theoretischer Natur und praktisch nicht denkbar“, erklärt Kießling. Die Konsequenz werde sein, dass Makler keine Aufträge durch Wohnungssuchende mehr annehmen würden. „Das Risiko, dass die Wohnung dem Suchenden nicht zusagt und der Wohnungsvermittler die Wohnung aufgrund der nun vorliegenden Gestattung keinem anderen Interessenten provisionspflichtig anbieten kann, ist für den Vermittler zu hoch“, sagt Kießling und weiter: „Davon betroffen sind insbesondere Wohnungssuchende, die von einer Stadt in die andere umziehen. Ein Makler kann ihm keine Wohnung mehr anbieten, die er schon in seinem „Bestand“ hat, auch wenn der Wohnungsuchende dafür bezahlen möchte. Das ist praxisfremd und wird den Interessen von Wohnungssuchenden nicht gerecht.“

Quelle: Pressemitteilung IVD

Der Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD hat rund 6.000 Mitgliedsunternehmen, darunter Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungssachverständige sowie weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. (JF1)

www.ivd.net

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