Betriebsrentenstärkungsgesetz: aba sieht Nachbesserungsbedarf
Der Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes enthält nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) „viel Licht, aber insbesondere in den Rahmenbedingungen auch Schatten“. Mit dem Sozialpartnermodell können die Tarifparteien die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) deutlich stärken. Nach bisheriger Erfahrung wirken Flächentarifverträge mittelfristig als Referenz auch in nicht tarifgebundene Bereiche hinein.
Ein durch Tarifparteien vereinbartes Opting Out könne sowohl zur Verbreitung als auch zur Höhe der Betriebsrenten beitragen. Zielrenten entlasteten Arbeitgeber von bAV-typischen Risiken. Gleichzeitig könnten die Risiken der Kapitalanlage im heutigen Umfeld gemindert und die Chancen erhöht werden. Die aufsichtsrechtlichen Regelungen ließen den Tarifparteien den notwendigen Spielraum zur Vermeidung von Garantiekosten bei dennoch definierten Rentenversprechen.
Heribert Karch, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, sieht trotz einiger Skepsis ein chancenreiches Modell: „Tarifrenten im Rechtsrahmen der betrieblichen Altersversorgung können uns alle einen großen Schritt zu einem nachhaltigeren Rentensystem in Deutschland voranbringen ohne bereits erfolgreiche Modelle zu schwächen. Angesichts des Mangels an in Deutschland auf dem Tisch liegenden Alternativen lohnt dieser Versuch.“ So werde
mit Freibeträgen auf die Grundsicherung ein entscheidendes Hemmnis der Altersvorsorge zumindest gemildert. Und das neue Zuschussmodell erhöhe die dringend notwendige Förderung
niedriger Einkommen. Gleichzeitig bleibe die Förderung nach § 3 Nummer 63 EStG weit
hinter den Erfordernissen zurück. Die Beitragslasten auf bAV hätten unverändert erhebliche
Gerechtigkeitslücken. „Doppelte Beitragslast in der Altersversorgung ist unsystematisch und unfair.
Dies gilt seit 15 Jahren für die Riester-bAV und den sozialversicherungspflichtigen Teil in der Veranlagung nach § 3 Nummer 63 EStG. Für Unternehmen und Tarifparteien ist ein noch unverbrauchter von Beitragslasten freier Teil in der Veranlagung dringend geboten“, kritisiert Karch.
Am 24. November wird die aba im Rahmen einer Sondertagung unter dem Motto „Großbaustelle bAV“ den Gesetzentwurf im Kreise ihrer Mitglieder diskutieren und analysieren.
Hintergrund: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium der Finanzen haben am 4. November 2016 einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgelegt. Die aba und rund 90 andere Verbände sind aufgefordert, bis zum 24. November Stellung zu nehmen. Der Referentenentwurf umfasst insgesamt 68 Seiten und Änderungen an insgesamt 14 Gesetzen und Verordnungen, wobei die signifikantesten Änderungen im Einkommensteuergesetz, dem Betriebsrentengesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetz verortet sind.
Quelle: Pressemitteilung aba
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein. (mb1)
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