BGH: Deckungsschutz für Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen
Eine Klage auf Rückzahlung griechischer Staatsanleihen, die von der Hellenischen Republik wegen des Zwangsumtauschs der Anleihen durch den Greek Bondholder Act verweigert wird, ist vom Deckungsschutz in der Rechtschutzversicherung nicht durch eine Klausel ausgeschlossen, nach der Rechtsschutz nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- sowie im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten besteht. So eine Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) vom 20. Juli 2016 (Aktenzeichen: IV ZR 245/15). (JF1)
Quelle: Entscheidung vom BGH