BGH muss Grundsatzfrage zur Transparenz der Allianz-Riester-Rente klären

Der Bundesgerichtshof (BGH) wird die Grundsatzfrage um die intransparente Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz entscheiden. Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg (VZ Hamburg) haben bereits vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart gesiegt. Eine Revision für die unterlegene Allianz wurde nicht zugelassen. Mit Unterstützung von BdV und VZ Hamburg legte die Allianz Lebensversicherung erfolgreich Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein (Aktenzeichen: IV ZR 38/14).

„Wir Verbraucherschützer begrüßen, dass das oberste Gericht bald entscheiden wird,“ erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Wir sehen eine grundsätzliche Bedeutung in der Frage, wie ein Kunde transparent über die Überschussbeteiligung aufgeklärt werden soll,“ ergänzt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen der VZ Hamburg.

Die Verbraucherschutzorganisationen hoffen auf eine Bestätigung der Urteile der Vorinstanzen. „Werden wir in unserer Auffassung bestätigt, hätte das Urteil weitreichende Folgen für die gesamte Versicherungsbranche, denn in Sachen Überschussbeteiligung geizen die Versicherer mit verständlichen und belastbaren Informationen“, erklärt Becker-Eiselen. „Eine Bestätigung der Urteile durch den BGH wäre ein klares Votum gegen das Geschäftsmodell der Intransparenz,“ ergänzt Kleinlein.

Die Verbraucherschutzorganisationen sehen eine grundsätzliche Bedeutung als gegeben an, da dieser klassische Riester-Renten-Tarif der Allianz kein Einzelfall sei. Weitere Unternehmen würden in ähnlicher Weise auf eine hinreichende Transparenz in der Darstellung der Überschussbeteiligung verzichten. Bei der Allianz habe die Intransparenz dazu geführt, dass besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer nicht erkennen könnten, dass ihnen bestimmte Überschüsse vorenthalten würden.

Quelle: Pressemitteilung BdV

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)

www.bundderversicherten.de

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