BGH muss sich mit Überschusskürzungen befassen
Der Bund der Versicherten (BdV) hatte Anfang 2016 eine Klage gegen die Kürzungen der Überschussbeteiligung gegen die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung eingereicht. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 14. Juli 2017 die Berufung abgelehnt (Aktenzeichen: 9 S 46/16), nachdem das Amtsgericht Düsseldorf die Klage abgewiesen hatte (Aktenzeichen: 50 C 356/16). „Wir werden jetzt den Weg zum Bundesgerichtshof einschlagen“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Bei dem Verfahren geht es um die geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden. Laut BdV berufen sich fast alle Versicherungsunternehmen für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das Lebensversicherungsreformgesetz. Die Verbraucherschützer des BdV sehen dieses Gesetz als verfassungswidrig an. Durch den Bundesgerichtshof könnten die Entscheidungen der Vorinstanzen im Sinne der Verbraucher wieder korrigiert werden. „Ansonsten setzen wir darauf, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern wieder zur Seite springt und den Gesetzgeber zur Korrektur dieses verbraucherfeindlichen Gesetzes ermahnt“, so Kleinlein.
Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. „Es geht um Geld, das den Versicherten gehört. Die 2014 gesetzlich verankerte Kürzung der Bewertungsreserven stellt aus unserer Sicht faktisch eine Enteignung dar“, macht Kleinlein deutlich.
Das Lebensversicherungsreformgesetz soll nächstes Jahr auch eine Evaluierung erfahren. Es gibt laut BdV bereits jetzt deutliche Anzeichen, dass mehrere Ziele des Gesetzes nicht erreicht wurden. „Neben der strittigen Überschussenteignung, sehen wir weder eine nachhaltige Stabilisierung der Lebensversicherer, noch nachhaltig sinkende Abschlusskosten oder erhöhte Kostentransparenz. Das Lebensversicherungsreformgesetz ist in den wesentlichen Punkten gescheitert und hat den Kunden in mehrfacher Hinsicht geschadet“, erklärt Kleinlein.
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)