BID: Mietpreisbremse gefährdet Rechtsfrieden zwischen Vermietern und Mietern

Nachdem sich die Große Koalition darauf verständigt hat, den Entwurf zum Mietrechtsnovellierungsgesetz unverändert umzusetzen, werden die Mietpreisbremse und das sogenannte Bestellerprinzip voraussichtlich vor der parlamentarischen Sommerpause in Kraft treten. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) stuft sowohl die Mietpreisbremse als auch das Bestellerprinzip als bedenklich ein.

Auch wenn im Gesetz zentrale Forderungen der Immobilienwirtschaft berücksichtigt wurden – wie die unbefristete Herausnahme neu errichteter Wohnungen, die Befristung der Mietpreisbremse auf fünf Jahre und die Beschränkung der Mietpreisbremse auf tatsächliche Mangellagen – zeigt sich die BID  mit dem Ergebnis unzufrieden. Das eigentliche Ziel – mehr bezahlbarer Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten – werde eindeutig verfehlt. „Statt den Hebel bei der Mietbegrenzung anzusetzen, müssen Bundesregierung und Länder dafür sorgen, dass mehr Wohnraum entsteht“, kommentiert BID-Vorsitzender und IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling den Beschluss des Koalitionsausschusses.

Als offene Flanke im Gesetz bezeichnet Kießling, dass sich die Mietpreisbremse auf die Bezugsgröße der ortsüblichen Vergleichsmiete bezieht, die – soweit vorhanden - über qualifizierte Mietspiegel erhoben wird. „In Deutschland gibt es längst nicht in allen Städten qualifizierte Mietspiegel – und dort, wo sie vorhanden sind, sind sie statistisch und damit auch rechtlich angreifbar“, erklärte der BID-Vorsitzende. „Am Ende wird es für Vermieter in Zukunft sehr schwierig zu ermitteln sein, welche Miete sie nun verlangen dürfen.“ Diese Problematik scheint das Bundesjustizministerium billigend in Kauf zu nehmen: Laut Berechnungen des Ministeriums müssen Vermieter in Deutschland künftig eine Million Stunden jährlich aufwenden, um das zulässige Mietniveau zu ermitteln. „Ein Gesetz, das von vorne herein nicht für Rechtssicherheit sorgt, sondern sogar den Rechtsfrieden gefährdet, ist nicht akzeptabel“, so Kießling.

Quelle: Pressemitteilung BID

Der BID Bundesarbeitsgemeinschaft der Immobilienwirtschaft Deutschland, Berlin, ist eine Interessensvertretung der Immobilienwirtschaft, der mehrere Bundesverbände der Immobilienwirtschaft angehören, beispielsweise der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter. (JF1)

www.bid.info

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