Bund der Versicherten begrüßt Investitionserleichterungen für Versicherungsunternehmen
Die Europäische Kommission hat für Versicherungsunternehmen Erleichterungen für bestimmte Investments verabschiedet (DFPA berichtete). Bei Infrastrukturinvestitionen sind die aufsichtsrechtlichen Beschränkungen zukünftig etwas lockerer, jedoch noch deutlich schärfer als von der Versicherungslobby gefordert, so der Bund der Versicherten (BdV). „Die europäische Kommission hat einen angemessenen Kompromiss gefunden“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.
Die Verbraucherschutzorganisation sieht diese Investments jedoch auch kritisch. „Wir fordern die Versicherungswirtschaft auf, diese neuen Möglichkeiten mit Augenmaß zu nutzen“, so Kleinlein. Die wichtige Stellschraube, um Infrastrukturinvestments der Versicherungsunternehmen zu steuern, ist aus Sicht des BdV die sogenannte Eigenmittelanforderung nach dem Aufsichtsrecht. Hier hatten die deutschen Versicherungslobbyisten gefordert, dass Eigenmittel bei solchen Investments nur in Höhe von 20 Prozent vorzuhalten seien. Gemeinsam mit der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA forderte der BdV jedoch eine Quote von mindestens 30 Prozent. Die europäische Kommission hat sich nun an die Empfehlung von EIOPA, BdV und anderen Experten gehalten.
Infrastrukturinvestments bergen neben den Anlagerisiken aber auch noch weitere Gefahren, so der BdV. „Die Bürger werden womöglich mehrfach zur Kasse gebeten: Als Versicherungskunde, der Prämien zahlt, als Infrastrukturnutzer, der zum Beispiel Maut berappen muss, und als Steuerzahler, wenn das Investment doch noch schief geht“, erklärt Kleinlein. „Nicht jedes Investment, das formal möglich ist, ist auch sinnvoll.“
Quelle: Pressemitteilung BdV
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 52.000 Mitglieder. (JF1)