Bund der Versicherten klagt gegen "Vitality"-Tarif" von Generali

Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten (BdV) geht gerichtlich gegen die Dialog Lebensversicherung vor, die zum Versicherungskonzern Generali gehört. Gegenstand der Klage sind die laut BdV undurchsichtigen Bedingungen des „Fitness“-Tarifs „Vitality“.

Um die Berufsunfähigkeit (BU) „SBU-professional Vitality“ der Dialog abzuschließen, müssen Verbraucher am Vitality-Programm des Versicherungskonzerns Generali teilnehmen, das gesundheitsrelevantes Verhalten durch Punkte belohnt. Je mehr Punkte sie sammeln, desto höher wird ihr Vitality-Status (Bronze, Silber, Gold und Platin). Fürs Punktesammeln werden ihnen Rabatte bei Partnerunternehmen gewährt. Der Umfang der Vergünstigungen ist hierbei häufig vom jeweils erreichten Status abhängig. Darüber hinaus verspricht die Dialog Lebensversicherungs-AG teilnehmenden Versicherungsnehmern Nachlässe bei der zu zahlenden Nettoprämie ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung – abhängig vom erreichten Vitality-Status.

Laut BdV ist dem Vertragswerk an keiner Stelle zu entnehmen, wie das Punktesystem konkret ausgestaltet ist. Eine Veränderung der Prämie können die Versicherten also weder vorher absehen noch nachher überprüfen.

Der Versicherer kläre die Versicherten auch nicht darüber auf, welche Konsequenzen sich aus dem zugrunde liegenden Überschussbeteiligungsmodell auf eine mögliche Prämienrabattierung ergeben können. Entfallen oder verringern sich nämlich die Überschüsse des Versicherers, kann es sein, dass der Rabatt geringer ist oder ganz entfällt – auch, wenn sich der Vitality-Status im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert oder gar verbessert hat. Außerdem nimmt der Wert eines individuell gesammelten Punktes ab, je mehr Punkte das teilnehmende Versichertenkollektiv gesammelt hat. Denn die Rabatte, die gewährt werden können, sind durch die Höhe der zu verteilenden Überschüsse begrenzt. Je „gesundheitsbewusster“ sich das Kollektiv also verhält, desto weniger individueller Rabatt kann erlangt werden.

„Wir haben die Dialog Lebensversicherungs-AG aufgefordert, die intransparenten und unfairen Klauseln nicht mehr zu verwenden. Da der Versicherer unserer Abmahnung nicht gefolgt ist, haben wir Klage erhoben“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung BdV

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) ist eine unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation. Der Verein wurde 1982 gegründet und zählt mehr als 45.000 Mitglieder.

www.bundderversicherten.de

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