Bundesfinanzministerium legt Gesetzesvorschlag zur Finanztransaktionsteuer vor

Die Verhandlungen über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTT) auf europäischer Ebene stehen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums kurz vor dem Ziel. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat den an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten EU-Mitgliedsstaaten einen finalen Vorschlag für einen Richtlinientext zur Einführung einer FTT vorgelegt. Er wirbt bei seinen Amtskolleginnen und -kollegen um abschließende Zustimmung, um das formelle Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene einleiten zu können.

Seit 2011 wird über die Einführung einer FTT auf EU-Ebene verhandelt. Die Verhandlungen seien in den vergangenen Monaten gut vorangekommen und stünden nun kurz vor dem Ziel. „Wir sind bei der Finanztransaktionsteuer in den letzten Wochen gut vorangekommen. Jetzt können wir den Sack bald zumachen“, so Scholz.

Wesentliche Eckpunkte der FTT sind laut Bundesfinanzministerium:

  • besteuert wird der Aktienerwerb von gelisteten Unternehmen, die ihren Hauptsitz im Inland haben sowie im Inland und im Ausland ausgegebene Hinterlegungsscheine, die mit Aktien dieser Unternehmen unterlegt sind;
  • dabei werden nur Aktien von solchen Unternehmen einbezogen, deren Marktkapitalisierung über 1,0 Milliarden Euro liegt;
  • der Steuersatz soll 0,2 Prozent betragen;
  • Es gibt eine Reihe gut begründeter Ausnahmen von der Besteuerung. So wird zum Beispiel durch die Herausnahme von Erstemissionen sichergestellt, dass die Kapitalbeschaffung deutscher Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Ein weiteres Beispiel ist die Ausnahme für Geschäfte, die der sogenannten Marktpflege dienen, wodurch die Marktliquidität geschützt wird.

Mit der FTT soll zukünftig der Aktienkauf besteuert und dadurch der Finanzsektor stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens beteiligt werden. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums unterliegen Finanzdienstleistungen – anders als sonstige Güter und Dienstleistungen – derzeit ganz überwiegend nicht der Umsatzsteuer. Das Gesamtaufkommen aus der FTT in Deutschland einschließlich der ertragsteuerlichen Auswirkungen schätzt das Bundesfinanzministerium auf eine Größenordnung von anfänglich rund 1,5 Milliarden Euro. (DFPA/jpw1)

Quelle: Online-Artikel Bundesfinanzministerium

www.bundesfinanzministerium.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt