Bundesjustizministerium plant Mietenstopp
Die Pläne des Bundesjustizministers, Heiko Maas, zu einem neuen Mietrechtspaket sind ein Frontalangriff auf die Wirtschaftlichkeit von Investitionen und Modernisierungen von Bestandswohnungen, so die Meinung des IVD. Nach der Mietpreisbremse, die sich auch als Investitionsbremse erwiesen habe, solle nun noch der Zeitraum der Bemessungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeweitet und die Möglichkeit von Modernisierungsmieterhöhungen drastisch begrenzt werden. „Der Bundesjustizminister hat einen Masterplan zur Abschreckung privater Vermieter und Investoren vorgelegt. Obwohl die Mietpreisbremse erst seit wenigen Monaten gilt und in vielen Bundesländern noch gar nicht eingeführt wurde, setzt er mit dem zweiten Mietrechtspaket nun zu einer Vollbremsung für Modernisierungsmaßnahmen und die Mietentwicklung an“, so Jürgen Michael Schick, Präsident des IVD Bundesverbandes.
Die Ausweitung des Bemessungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre hätte laut IVD eine massive Entwertung des bestehenden Wohneigentums zur Folge, da kein Inflationsausgleich für Investitionen gegeben wäre. Die Mieten in den Mietspiegeln würden durch den längeren Zeitraum erheblich sinken und damit die bestehenden Mieten auf Jahre einfrieren. „Die Banken werden gezwungen sein, ihre Beleihungswerte nach unten zu korrigieren“, ist Schick überzeugt. Bisher seien die Banken bei Ermittlung des Beleihungswertes von einem zwar gebremsten aber doch zulässigen Zuwachs der Mieten ausgegangen. Sie werden eine Nachbesicherung der bereits vergebenen Kredite fordern müssen.
Eine weitere geplante, deutliche Einschränkung aus dem Bundesjustizministerium ist die Absenkung der Modernisierungsmieterhöhung. Künftig sollen nur noch maximal acht statt elf Prozent der berücksichtigungsfähigen Kosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können. Gleichzeitig soll für Mieterhöhungen nach Modernisierung eine Kappungsgrenze eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren sollen Mieterhöhungen maximal 50 Prozent oder vier Euro pro Quadratmeter betragen dürfen. Zudem sei geplant, einen strengeren Wirtschaftlichkeitsgrundsatz einzuführen. Es dürften nach den Grundlinien des Ministeriums nur solche Maßnahmen bei einer Modernisierungsmieterhöhung berücksichtigt werden, die ein „verständiger Vermieter“ vorgenommen hätte, wenn er sie selbst zahlen müsste. „Durch den strengeren Wirtschaftlichkeitsgrundsatz und die neue Kappungsgrenze wird zusätzliches Streitpotential zwischen Vermieter und Mieter geschaffen“, so Schick.
Quelle: Pressemitteilung IVD
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