Bundesrat berät über Verbesserungen für Wagniskapital

Auf Antrag des Landes Berlin wird sich der Bundesrat am 8. Mai mit einer Entschließung zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital befassen. Der Bundesrat sieht erste wichtige Schritte bereits veranlasst. Er fordert die Bundesregierung aber auf, weitere steuerpolitische und rechtliche Initiativen aufzunehmen, die dazu beitragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Fonds- und Investitionsstandort für Wagniskapital zu verbessern.

Bislang machten nur wenige Wagniskapitalgesellschaften von der Möglichkeit Gebrauch, ihre Fondsanteile bei Privatpersonen zu platzieren, da die zu beachtenden Regeln in diesem Zusammenhang weitgehend und kostenintensiv seien. Mit dem KAGB sei bereits ein hohes Schutzniveau gewährleistet. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zur Stärkung des Wagniskapitalmarktes in Deutschland auch Anreize für Investitionen von Privatanlegern in Wagniskapitalfonds einzuführen, beispielsweise in Form einer Zuschussförderung.

Investitionen in Wagniskapitalfonds können auch für institutionelle Investoren langfristig eine sinnvolle Portfoliobeimischung darstellen. Es seien daher weitere Beschränkungen der faktischen Investitionsmöglichkeiten institutioneller Investoren, beispielsweise in Gestalt einer Verschärfung der Anlageverordnung für Versicherungen, abzulehnen. EU-rechtliche Spielräume bei den Anlagemöglichkeiten müssten erhalten bleiben.

Mithilfe von Crowdinvesting werde zunehmend mehr Wagniskapital in Form von stillen Beteiligungen, Genussrechten oder partiarischen Nachrangdarlehen zu Investitionszwecken zur Verfügung gestellt. Vor dem Hintergrund, dass sich Crowdinvestment-Plattformen bereits heute im internationalen Wettbewerb befinden, müsse es Ziel sein, einen einheitlichen rechtlichen Rahmen nicht isoliert auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene zu schaffen. Dabei seien Anleger- und Investorenschutzbelange zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte geprüft werden, inwieweit das bereits etablierte Förderinstrumentarium des Bundes für den Crowdinvestmentmarkt geöffnet werden kann. (AZ)

Quelle: Drucksache des Bundesrats

www.bundesrat.de

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