Bundesrat hat Änderungswünsche bei Sonder-AfA
Das Bundeskabinett hat am 3. Februar 2016 einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (MietwBauFördG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Neubau preiswerter Mietwohnungen in Gebieten mit angespannter Wohnungslage durch steuerliche Anreize zu fördern (DFPA berichtete). Am 18. März hat der Bundesrat in einer Stellungnahme eine Reihe von Änderungsvorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass im Vorfeld anstelle der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Einführung einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung auch die alternative Gewährung einer einmaligen Investitionszulage zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten diskutiert worden sei. Die direkte Förderung in Form einer Investitionszulage weise etwa den Vorteil auf, dass die Förderung unmittelbar im Jahr der Fertigstellung der Wohnung wirke. Auch lasse sich die Inanspruchnahme der Subvention wesentlich besser kontrollieren und steuern. Schließlich lasse sich starke regionale Diskrepanzen zwischen Fördervolumen einerseits und fiskalischer Belastung andererseits vermeiden.
Der Bundesrat verweist insbesondere darauf, dass sich die Förderwirkung einer Investitionszulage –im Unterschied zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Sonderabschreibung – unabhängig von der Höhe des persönlichen Steuersatzes entfalte und somit auch solche Haushalte und Unternehmen erreicht, die keine Steuern bezahlen. Dies gelte nicht zuletzt für nicht steuerbelastete öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und Vermietungsgenossenschaften, denen gerade im Segment des preiswerten Wohnens eine wichtige Bedeutung zukomme und die an der vorgesehenen Sonderabschreibung regelmäßig nicht partizipieren.
Die Entlastung des Wohnungsmarkts müsse zielgenau und nachhaltig sein. Die Regelung zielt darauf ab, dass Investoren sich künftig verstärkt im Bereich des Neubaus preiswerter Mietwohnungen in ausgewiesenen Fördergebieten engagieren. Der Bundesrat hält es deshalb zur Administration der neuen steuerlichen Förderung für notwendig, eine zentrale Datenbank „Fördergebiet“ einzurichten, die sämtliche für die formelle Prüfung der Förderfähigkeit durch die Bearbeiter in den Finanzämtern notwendigen Informationen enthält.
Der Bundesrat fordert weiterhin, dass entsprechend dem Gesetzeszweck auch die Herstellung neuer Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehender Räume begünstigt werden. Auch drängt der Bundesrat auf rechtliche Klarstellungen in Fällen von Nutzungsänderungen oder einer vorzeitigen Veräußerung der Immobilie, sowie dem Ausschluss einer Doppelförderung. (AZ)
Quelle: Stellungnahme des Bundesrates