Verschärfung des Vermögensanlagengesetzes kommt nicht

Die Freie und Hansestadt Hamburg startete im Bundesrat eine Initiative zur Verschärfung des Vermögensanlagegesetzes. Je nach wirtschaftlicher Lage des Anlegers sollten die Zeichnungsbeträge in diesem Sektor des Kapitalanlagemarktes gedeckelt werden (DFPA berichtete). Der Bundesrat hat jetzt beschlossen, den entsprechenden Gesetzesentwurf nicht beim Deutschen Bundestag einzubringen. Damit ist die Hamburger Initiative Makulatur.

Im September 2022 brachte der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg eine Vorlage beim Bundesrat ein, die auf eine Verschärfung des Vermögensanlagegesetzes zielte: Je nach der individuellen Vermögenslage sollten die Investitionssummen pro Anlage auf maximal 1.000 Euro, 10.000 Euro oder 25.000 Euro begrenzt werden. „Die gegenwärtige Gesetzeslage schützt Kleinanleger/innen nicht wirksam vor derartigen [Anm. d. Red.: Totalverlusten] Vermögensverlusten“, so lautet die Begründung unter anderem. Der Hamburger Senat argumentierte pauschal weiter: „Leider glauben Menschen dabei zu häufig falschen Versprechen, werden falsch beraten oder kaufen hochriskante Produkte, ohne sich hinreichend mit den damit verbunden Risiken auseinanderzusetzen.“ In seiner Sitzung vom 16. September 2022 verwies der Bundesrat die Hamburger Vorlage zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse, die empfahlen, den Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. Dies fand in der Plenarsitzung des Bundesrates vom 28. Oktober 2022 jedoch keine Mehrheit. Damit scheiterte die Initiative des Hamburger Senats.

Hinweis der Redaktion: Kürzlich hat der Verbraucherschutz Bundesverband e.V. auf Basis eines vom Kapitalanlage-Journalisten Stefan Loipfinger erstellten Gutachtens seinerseits drastische Verschärfungen des Vermögensanlagegesetzes gefordert. Hierüber wird DFPA und EXXECNEWS weiter berichten. (DFPA/LJH)

www.bundesrat.de

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