Bundesregierung nimmt Kundenbeschwerden zu MiFID II und PRIIPs ernst

Die seit Anfang 2018 europaweit geltenden neuen Regelungen für das Wertpapiergeschäft stoßen nach wie vor auf heftige Kundenkritik. Anleger fühlen sich durch die Fülle an Pflichtinformationen überfordert. Die zwingende Aufzeichnung von Telefongesprächen in der Wertpapierberatung wird als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kunden empfunden. Der gesetzlich bezweckte Anlegerschutz, der alle Kunden, auch erfahrene oder gut informierte Kunden, über einen Kamm schert, wird als aufgedrängt wahrgenommen, da Verzichtsmöglichkeiten fehlen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die von vielen Marktteilnehmern übermittelte Kundenkritik aufgenommen und tritt mit einem Positionspapier für eine angemessene Anpassung der neuen Regulierungswerke in Brüssel ein. Privatkunden sollen selbst entscheiden können, ob sie im Telefongeschäft Informationen zu Transaktionskosten vor Abschluss eines Wertpapiergeschäfts erhalten wollen. Zudem sollen die Informationspflichten nach der Finanzmarktrichtlinie MiFID II und PRIIPs (Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte) harmonisiert werden. Die Pflicht zur Telefonaufzeichnung sollte abgeschafft werden; jedenfalls aber soll dem Kunden eine Verzichtsmöglichkeit eingeräumt werden. Eine die Erfahrung oder den Informationsstand von Anlegern berücksichtigende stärkere Differenzierung von Kunden soll eine adäquate Anpassung des Anlegerschutzniveaus ermöglichen. Ferner soll die Methodik der auch von Verbraucherschützern heftig kritisierten Performance-Szenarien für verpackte Anlageprodukte angepasst werden.

Der Vorstoß des BMF erfolgt zur Vorbereitung des aktuell bevorstehenden PRIIPs-Reviews sowie des im Frühjahr 2020 in Europa anstehenden MiFID II-Reviews. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den Vorstoß des BMF. „Die vom Bundesfinanzministerium vorgeschlagenen Anpassungen verdienen vor allem im Interesse der Anleger volle Unterstützung. Der deutsche Gesetzgeber hat erkannt, dass die Richtlinie über das Ziel hinausgeschossen ist“, erklärte Hans-Walter Peters, Präsident des diesjährigen DK-Federführers Bankenverband. „Jetzt gilt es, in Europa Verbündete für diese Vorschläge zu finden, um das zu weit ausgeschlagene Regulierungspendel wieder auf die Mitte zuzuführen.“ (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung DK

Der Bundesverband deutscher Banken vertritt die Interessen des privaten Kreditgewerbes und vermittelt zwischen den Interessen der privaten Banken, Politik, Verwaltung, Verbraucher und der Wirtschaft.

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