Bundesregierung will Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen entlasten

Hat ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Pensionsleistungen unmittelbar zugesagt (wie bei einer Direktzusage), dann muss er dafür bilanzielle Rückstellungen bilden. Die Höhe der Rückstellungen richtet sich danach, welchen Wert die späteren Betriebsrenten in der Gegenwart haben (der sogenannte Barwert). Für die Verzinsung der Rückstellungen ist der sogenannte handelsrechtliche Rechnungszins ausschlaggebend, der sich nach einem Verfahren bemisst, das auf Euro-Festzins-Swapsätzen basiert und Aufschläge auf Grundlage der Rendite erstklassiger Unternehmensanleihen berücksichtigt. Dieser werde als Durchschnitt der vergangenen sieben Jahre von der Deutschen Bundesbank bereitgestellt. Laut Mark Walddörfer, Experte für betriebliche Alterversorgung (bAV) beim Pensionsberater Longial, ist seit Jahren allerdings ein Verfall der Rendite solcher Anleihen an den Finanzmärkten zu beobachten. Über sieben Jahre hinweg mache sich dieser Verfall jetzt – mit zeitlicher Verzögerung – spürbar in den Pensionslasten der Unternehmen bemerkbar.

„Ein durchschnittliches Unternehmen musste die Pensionsrückstellungen seit Einführung des BilMoG [Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz] zu Beginn des Jahres 2010 wegen des Verfalls des Rechnungszinses um rund zehn Prozent erhöhen. Das ist jedoch kein Vergleich zu dem, was jetzt bevorsteht: So wird die Zusatzbelastung allein in diesem Jahr weitere 15 Prozent ausmachen – also deutlich mehr, als in den letzten fünf Jahren zusammen!“ Sollte die Niedrigzinsphase an den Finanzmärkten anhalten, müssten sich die Unternehmen auch in den Folgejahren auf ähnlich hohe Zusatzlasten einstellen, so Walddörfer. Zusätzlich verschärfe sich die Situation, da die Betriebe die Belastungen steuerlich nicht voll berücksichtigen dürfen. „So werden die Arbeitgeber durch die Versteuerung von real nicht existierenden Gewinnen doppelt belastet“, fasst der bAV-Experte zusammen.

Nun wird gefordert, dass die Bundesregierung einschreitet. Diese überdenkt derzeit laut Walddörder eine Ausweitung des Zeitraums von sieben Jahren bei der Zinsfestlegung auf zwölf oder 15 Jahre. „In der Tat würde diese Maßnahme zunächst einmal für eine Entlastung sorgen – allerdings nur kurzfristig“, kommentiert Walddörfer und ergänzt: „Verharren die Finanzmärkte weiterhin auf niedrigem Niveau, werden die Unternehmen die niedrigen Renditen mittelfristig dennoch in ihren Bilanzen spüren.“ Es handele sich also im Wesentlichen um eine Verschiebung der Belastungen auf spätere Jahre, verbunden mit der Hoffnung, dass irgendwann eine Trendwende an den Kapitalmärkten einsetzt, so Walddörfer.

Walddörfer hält die Ankündigung der Bundesregierung für deutlich interessanter, auch den seit Jahrzehnten konstanten Zins in der steuerlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen auf den Prüfstand stellen zu wollen. „Hier könnte echtes Entlastungspotential für die Unternehmen stecken“, meint der Longial-Experte, „allerdings werden sich die Unternehmen noch gedulden müssen: Denn dem Vernehmen nach ist mit einem solchen Schritt nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen.“

Quelle: Pressemitteilung Longial

Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf und einem weiteren Standort in Hamburg versteht sich als der Pensionsberater mittelständischer Unternehmen. Longial beschäftigt derzeit 75 Mitarbeiter. (JF1)

www.longial.de

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