Bundestag bessert Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie nach
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt, dass mit dem vom deutschen Bundestag beschlossenen Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz die Rechtssicherheit im Bereich des Immobiliar-Verbraucherdarlehensrechts erhöht wird. Insbesondere wurden der Immobilienverzehrkredit ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich des Verbraucherdarlehensrechts herausgenommen und Erleichterungen für die Darlehensverträge vorgesehen, die dem Bau oder der Renovierung einer Wohnimmobilie dienen. Ferner ist eine Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung vorgesehen, in welcher als problematisch erkannte Fallkonstellationen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung einer Lösung zugeführt werden sollen.
Für die bevorstehende Konsultation einer Rechtsverordnung zur Kreditwürdigkeitsprüfung ist es nun aus Sicht der DK entscheidend, dass sämtliche problematischen Fallgruppen einer klaren Regelung zugeführt werden. Nur so könne eine rechtssichere Durchführung der Kreditwürdigkeitsprüfung im Sinne der Verbraucher und Kreditinstitute erreicht werden.
Quelle: Pressemitteilung DK
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist als Zusammenschluss des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, des Bundesverbandes deutscher Banken, des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes und des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Sie ist im August 2011 hervorgegangen aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) und führt dessen Arbeit fort. (JF1)