Bundestag verbessert Schutz für Betriebsrenten

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages hat am 11. November 2015 einen Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache: 18/6283) der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in geänderter Fassung angenommen. Die Richtlinie sieht Mindestvorschriften zur Erhöhung der Mobilität von Arbeitnehmern zwischen den Mitgliedstaaten vor. Im Zentrum stehen dabei Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge durch Änderungen des Betriebsrentengesetzes und des Gesetzes über die Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen.

Mit dem Gesetz sind unter anderem Arbeitnehmer bei einem Jobwechsel künftig besser vor Einbußen bei ihrer Betriebsrente geschützt. Demnach dürfen Rentenanwartschaften künftig schon nach einer Frist von drei Jahren nicht mehr verfallen und nicht erst nach fünf Jahren. Zudem können junge Beschäftigte ihr Unternehmen bereits im Alter von 21 Jahren verlassen, ohne dass ihre Anwartschaft verfällt, und nicht erst – wie bisher – mit 25 Jahren. (JF1)

Quelle: „heute im Bundestag“ („hiB“) vom 11. November 2015

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