Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute nimmt Stellung zu BaFin-Vertriebsrundschreiben
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Interessenverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Er ist das berufspolitische Sprachrohr von 40.000 Versicherungs- und Bausparkaufleuten. In dieser Funktion hat er zum Änderungsentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Rundschreiben 10/2014 („Hinweise zum Versicherungsvertrieb“) Stellung genommen. Vor allem beim Thema Vergütung hat der BVK Bedenken und behält sich eine weitere Stellungnahme vor.
Der BVK begrüßt es ausdrücklich, dass, entgegen der ursprünglichen Ankündigung, der Entwurf des Vermittlerrundschreibens kein Vergütungsmodell im Bereich der Lebensversicherung formuliert hat. Der BVK ist der Auffassung, dass ein wie auch immer geartetes Vergütungsmodell von Seiten der Aufsicht oder des Gesetzgebers einen unverhältnismäßigen ordnungspolitischen Eingriff darstellt und verfassungsrechtlich darüber hinaus äußerst zweifelhaft ist. Der BVK ist der Auffassung, dass bereits jetzt das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) aus dem Jahre 2015 seine Wirkung bei den Versicherungsvermittlern jedenfalls voll entfaltet. Weitere Einschränkungen sind weder geboten noch erforderlich. Der BVK regt vielmehr an, bei den Verwaltungskosten der Versicherungsunternehmen anzusetzen und dort spürbare Kosteneinsparungen zu erzielen.
Bei allen Überlegungen fordert der BVK, dass ein gerechter Interessenausgleich zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern gewährleistet bleibt. Er lehnt einen Eingriff in die Privatautonomie als ultima ratio ab. Insbesondere dürfe es keine weitere Risikoverlagerung von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsvermittlern geben. Schließlich fordert der BVK schon seit langem, dass der unabhängige und selbständige Versicherungsvermittler als kaufmännischer Unternehmer selbstverständlich eine eigene Registrierung vorzuweisen habe. Insoweit trage er selbst die unternehmerische Verantwortung mit allen Rechten und Pflichten. Der BVK fordert, dass die Versicherungsvermittler als selbständige und unabhängige Unternehmer eine eigene Berufszulassung und Registrierung haben.
Die vollständige Stellungnahme zum Download.
Quelle: Stellungnahme des BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) ist Berufsvertretung und Interessenverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Mit etwa 12.500 Direktmitgliedern und ca. 40.000 Mitgliedern über die Vertretervereinigungen (Organ-Mitgliedschaften) ist er das berufspolitische Sprachrohr gegenüber der Öffentlichkeit, den Versicherungsunternehmen und der Politik sowohl in Deutschland als auch in der Europäischen Union. Der Verband fördert die Interessen seiner Mitglieder und nimmt ihre beruflichen, wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange wahr. (AZ)