Bundesverband Finanzdienstleistung: Chance bei IDD-Umsetzung vertan
Am 18. Januar 2017 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD in nationales Recht verabschiedet. In einer Stellungnahme kritisiert der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, dass Änderungen dabei lediglich im Detail vorgenommen wurden. Wesentliche Kritikpunkte des AfW seien nicht berücksichtigt worden.
So stehe zum Beispiel die Doppelberatungspflicht der Kunden durch Versicherungsmakler und Versicherungsunternehmen weiterhin im Raum. Ebenso habe das Bundeskabinett die Bevorzugung der Ausschließlichkeitsvermittler beim Provisionsabgabeverbot abgesegnet, indem die vom AfW kritisierten Ausnahmetatbestände noch immer im Text stehen. Maklern bleibe es bei Verbrauchern verboten, Nettotarife zu vermitteln und gegen Honorar zu beraten. Anderseits erhalten Versicherungsberater wettbewerbsverzerrende Privilegien.
„Das Gute ist: Ein Kabinettsbeschluss setzt das Gesetz aber nicht in Kraft, sondern startet erst das parlamentarische Verfahren, sprich die Lesungen im Bundestag, eine Beratung im Bundesrat sowie eine wahrscheinliche Sachverständigenanhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages“, klärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher auf.
Es werde somit nun darum gehen, mit den Bundestagsabgeordneten in eine fachliche Diskussion zu kommen und ihnen die Konsequenzen des Gesetzentwurfes aufzuzeigen. Auch eine gerichtliche Klärung schließt der AfW nicht aus. Schließlich bleibe die Kritik an dem „massiven Eingriff in den Wettbewerb zulasten der Versicherungsmakler und dem Verstoß gegen Artikel 12 Grundgesetz“ weiterhin bestehen. So könnte sich der AfW gezwungen sehen, ein gerade verabschiedetes Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. „Ungern, aber wir schließen das in der Endkonsequenz keinesfalls aus“, meint Rechtsanwalt und AfW-Vorstand Norman Wirth.
Quelle: Pressemitteilung AfW
Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge über 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (AZ)