BVI fordert einheitliches UTI-Konzept
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) unterstützt die Initiative der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zur Einführung eines globalen Unique-Transaction-Identifier-Konzepts (UTIs) für OTC-Derivatetransaktionen. Derzeit kommt bei der Meldung für Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister kein einheitliches UTI-Konzept zur Anwendung. Nach Auffassung des BVI sollten sich die Aufsichtsbehörden weltweit dafür einsetzen, dass die Meldung des (OTC)-Derivategeschäfts - analog zum US-Derivatemeldewesen - nur durch eine Partei an das Transaktionsregister zu erfolgen hat.
Die Verordnung der Europäischen Union über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) soll die Transparenz im außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten, sogenannte OTC (over the counter)-Geschäfte, erhöhen.
Bislang war der außerbörsliche Handel sowie die Abwickung von Derivaten zwischen Finanzmarktteilnehmern weitgehend unreguliert. Seit dem 12. Februar 2014 sind sowohl börsliche als auch OTC-Derivate an sogenannte Transaktionsregister zu melden. Aufsichtsbehörden haben Zugriff auf diese Transaktionsregister und sollen in die Lage versetzt werden, anhand dieser Daten systemische Risiken zu ermitteln.
Bilateral abgeschlossene (OTC)-Derivate, die nicht über eine zentrale Gegenpartei (Central Counter Party, CCP) abgewickelt werden, müssen besichert werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) haben zur Umsetzung dieser Vorschrift eine umfangreiche Konsultation mit der Finanzindustrie durchgeführt. Die Einführung der bilateralen Besicherungspflichten für nicht über einen CCP abgewickelte OTC-Derivate ist für den 1. September 2016 geplant. Der BVI begrüßt das Vorhaben der G-20 zur Regulierung der OTC-Derivatemärke und setzt sich dafür ein, dass die Belange der deutschen Investmentwirtschaft im Rahmen der Regulierung Berücksichtigung finden.
In einer Stellungnahme an die EU-Kommission zur Überprüfung der EMIR-Verordnung fordert der BVI Korrekturen der ESMA-Vorgaben zur Nutzung von Barsicherheiten bei OGAW-Repogeschäften. OGAWs sollten die aus Repogeschäften erhaltene Liquidität für die Besicherung von Derivategeschäften, die über eine zentrale Gegenpartei (CCP) abgewickelt wurden, einsetzen dürfen. Darüber hinaus setzt sich der BVI sich dafür ein, dass CCPs einen Zugang zu Zentralbankgeld erhalten. Die ESMA sollte zudem die Erlaubnis erhalten, bei Bedarf (zum Beispiel bei Illiquidität einer clearingpflichtigen Derivateklasse) die Clearingpflicht kurzfristig auszusetzen oder zu beenden.
Quelle: Stellungnahme des BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 88 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit rund 2,6 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (JF1)