BVI fordert einheitliches UTI-Konzept

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) unterstützt die Initiative der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) zur Einführung eines globalen Unique-Transaction-Identifier-Konzepts (UTIs) für OTC-Derivatetransaktionen. Derzeit kommt bei der Meldung für Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister kein einheitliches UTI-Konzept zur Anwendung. Nach Auffassung des BVI sollten sich die Aufsichtsbehörden weltweit dafür einsetzen, dass die Meldung des (OTC)-Derivategeschäfts - analog zum US-Derivatemeldewesen - nur durch eine Partei an das Transaktionsregister zu erfolgen hat.

Die Verordnung der Europäischen Union über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (European Market Infrastructure Regulation, EMIR) soll die Transparenz im außerbörslichen Handel mit Finanzderivaten, sogenannte OTC (over the counter)-Geschäfte, erhöhen.

Bislang war der außerbörsliche Handel sowie die Abwickung von Derivaten zwischen Finanzmarktteilnehmern weitgehend unreguliert. Seit dem 12. Februar 2014 sind sowohl börsliche als auch OTC-Derivate an sogenannte Transaktionsregister zu melden. Aufsichtsbehörden haben Zugriff auf diese Transaktionsregister und sollen in die Lage versetzt werden, anhand dieser Daten systemische Risiken zu ermitteln.

Bilateral abgeschlossene (OTC)-Derivate, die nicht über eine zentrale Gegenpartei (Central Counter Party, CCP) abgewickelt werden, müssen besichert werden. Die europäischen Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) haben zur Umsetzung dieser Vorschrift eine umfangreiche Konsultation mit der Finanzindustrie durchgeführt. Die Einführung der bilateralen Besicherungspflichten für nicht über einen CCP abgewickelte OTC-Derivate ist für den 1. September 2016 geplant. Der BVI begrüßt das Vorhaben der G-20 zur Regulierung der OTC-Derivatemärke und setzt sich dafür ein, dass die Belange der deutschen Investmentwirtschaft im Rahmen der Regulierung Berücksichtigung finden.

In einer Stellungnahme an die EU-Kommission zur Überprüfung der EMIR-Verordnung fordert der BVI Korrekturen der ESMA-Vorgaben zur Nutzung von Barsicherheiten bei OGAW-Repogeschäften. OGAWs sollten die aus Repogeschäften erhaltene Liquidität für die Besicherung von Derivategeschäften, die über eine zentrale Gegenpartei (CCP) abgewickelt wurden, einsetzen dürfen. Darüber hinaus setzt sich der BVI sich dafür ein, dass CCPs einen Zugang zu Zentralbankgeld erhalten. Die ESMA sollte zudem die Erlaubnis erhalten, bei Bedarf (zum Beispiel bei Illiquidität einer clearingpflichtigen Derivateklasse) die Clearingpflicht kurzfristig auszusetzen oder zu beenden.

Quelle: Stellungnahme des BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 88 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit rund 2,6 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (JF1)

www.bvi.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt