BVI fordert Überarbeitung der Regelung von Meldepflichten
In einer Stellungnahme fordert der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI), dass der Gesetzgeber das Gesamtkonzept der Sanktionen für Meldungen bedeutender Stimmrechte überarbeitet. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der geänderten Transparenzrichtlinie, die bis zum 27. November 2015 in nationales Recht umgesetzt werden soll, sehe bislang für fehlerhafte Stimmrechtsmeldungen in einem Umfang Sanktionen vor, der weit über die zwingenden Vorgaben der Transparenzrichtlinie hinausgeht.
Laut BVI sieht der am 29. Mai 2015 beschlossene Regierungsentwurf zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie nunmehr Sanktionen vor, die sich von den national vorgegebenen Sanktionen weitgehend unterscheiden. Neben den neuen Sanktionen sollen die bestehenden nicht nur weitergelten, sondern noch zusätzlich auf weitere Tatbestände der Zurechnung von Stimmrechten ausgedehnt werden.
Die Transparenzrichtlinie regelt laut BVI unter anderem Meldepflichten für bedeutende Stimmrechte an börsennotierten Unternehmen. Kapitalverwaltungsgesellschaften unterliegen zum Beispiel für im Fonds gehaltene Aktien entsprechenden Meldepflichten. Der EU-Gesetzgeber hat die Transparenzrichtlinie 2013 geändert und hierbei insbesondere das System für bedeutende Stimmrechte angepasst. Wesentliche Änderungen betreffen Sanktionen für Meldeverstöße und das System für bedeutende Stimmrechte: Stimmrechte aus Aktien, Instrumenten mit physischer Abwicklung und solchen mit vergleichbarer Wirkung werden künftig zusammengerechnet.
Quelle: Stellungnahme des BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 89 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten derzeit über 2,6 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (JF1)