BVI hält nichts von neuen Vorschlägen zur Berechnung von Transaktionskosten

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management kritisiert die Vorschläge der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Umsetzung der Verordnung über verpackte Anlageprodukte (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products, PRIIPs). „Insbesondere die Pläne zur Berechnung der Transaktionskosten führen systematisch zu falschen, ja sogar absurden Ergebnissen“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI.

Die ESAs hatten in ihrem technischen Diskussionspapier vom Sommer 2015 zur Berechnung der Transaktionskosten eine standardisierte Tabelle auf Basis von längerfristigen Marktdaten für die impliziten Transaktionskosten wie bei Nettogeschäften vorgesehen. Diese Methode hatte der BVI grundsätzlich befürwortet. Nun schlagen die ESAs eine neue Vorgehensweise vor. Sie wollen die Differenz zwischen dem tatsächlichen Preis beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers und einem bestimmten Referenzpreis als Transaktionskosten festlegen. Dieser Ansatz widerspricht nach Einschätzung des deutschen Fondsverbandes nicht nur der PRIIPs-Verordnung, sondern auch der MiFID und dem eigenen Verständnis der ESAs. Danach sind Transaktionskosten die Kosten Dritter für die Ausführung von Wertpapiergeschäften und nicht die Differenz von einem Referenzpreis zu dem tatsächlichen Ausführungspreis.

„Die Vorschläge der ESAs führen in weniger liquiden Märkten wie bei Anleihen regelmäßig zu falschen oder sogar negativen Transaktionskosten“, so Richter. Zudem müssten die Fondsgesellschaften nicht nur künftige Referenzpreise archivieren, sondern auch Vergangenheitswerte ermitteln. Denn die Transaktionskosten sind als Mittelwert der letzten drei Jahre auszuweisen. Sofern die PRIIPs-Verordnung Ende 2016 in Kraft tritt, müssten die Fondsgesellschaften für Millionen von Transaktionen seit Ende 2013 entsprechende Daten beschaffen. Das sei eine unlösbare Aufgabe. Die von den ESAs vorgesehene Alternative, für solche Fälle mit den Eröffnungskursen zu arbeiten, sei ebenfalls praxisfern. Wird ein Wertpapier zum Beispiel am Nachmittag gekauft, würde die Marktentwicklung seit Handelsbeginn in die Transaktionskosten eingehen.

Die fortbestehenden Unsicherheiten über die Berechnungsmethoden sowie das komplexe Gesetzgebungsverfahren für die regulatorischen technischen Standards der ESAs lassen die Verabschiedung der Level-2-Vorgaben frühestens im Herbst 2016 erwarten. Damit blieben den Produktanbietern nur wenige Monate, um PRIIPs-Basisinformationsblätter für alle im Vertrieb befindlichen Produkte zu erstellen. „Wir fordern, die Umsetzungsfrist um neun Monate nach der Veröffentlichung der finalen Level-2-Vorschriften durch die EU-Kommission zu verlängern“, sagt Richter.

Quelle: Pressemitteilung BVI

Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 95 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbandes verwalten rund 2,6 Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten. (TH1)

www.bvi.de

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