BVK befürwortet mehr Verbraucherschutz bei Wohnimmobilienkrediten

Die Bundesregierung will den Schutz von Darlehensnehmern mit dem „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ stärken. Der Gesetzesentwurf sieht vor, die Tätigkeit der Kreditvermittler für Wohnimmobilien sowie der Vermittler von Bausparverträgen durch Bestimmungen in der Gewerbeordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch zu regeln. „In unserer Stellungnahme befürworten wir grundsätzlich den Regierungsentwurf, weil er ähnliche Bestimmungen vornimmt, wie sie schon seit Jahren im Versicherungsvermittlerrecht erfolgreich gelten“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK).

„[...] Wir kritisieren jedoch eine Änderung des ursprünglichen Entwurfes, wonach langjährig tätige und erfahrene Darlehensvermittler ihre Sachkunde in einer Prüfung erst nachweisen müssen, wenn sie nicht vorher auch schon zusätzlich Grundstücke und Immobilien vermittelt haben. Betroffen hiervon wären auch Versicherungs- und Bausparkaufleute, die neben Bausparverträgen Hypothekendarlehen vermitteln“, so Heinz.

Daher moniert der BVK, dass der geänderte Gesetzentwurf für Darlehensvermittler zukünftig nicht nur die bisherige Erlaubnis für die Darlehensvermittlung des § 34c Gewerbeordnung, sondern zusätzlich eine Erlaubnis für die Grundstücks- und Immobilienvermittlung einfordert, um in den Genuss von Erleichterungen der Übergangsvorschriften, wie die Alte-Hasen-Regelung, zu kommen. „Damit verschärft der Gesetzgeber im jetzigen Entwurf die Bedingungen für die Beantragung der Erlaubnis unnötigerweise“, so der BVK-Präsident. „Unser Ziel ist es, den Parlamentariern zu verdeutlichen, den Bestandsschutz für Darlehensvermittler in der ursprünglichen Form des Gesetzentwurfes zu erhalten.“

Der BVK begrüßt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf, dass für den Bereich der Immobilienkreditvermittler das bereits bestehende Vermittlerregister bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) erweitert wird. Damit könne eine bereits bestehende Struktur genutzt werden.

Des Weiteren befürwortet der BVK die im Gesetzentwurf vorgesehene Einschränkung von Kopplungsgeschäften zwischen Wohnimmobiliendarlehen mit anderen Finanzprodukten, wie sie noch heute gängige Praxis von Kreditinstituten ist. Der Verband fordert konsequenterweise ein grundsätzliches und allgemeines Verbot von Kopplungsgeschäften zum Schutz von Verbrauchern und kritisiert die im Entwurf vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten. Für äußerst problematisch hält der BVK auch die enthaltene Pflicht zur Offenlegung von Provisionen, weil sie aus BVK-Sicht für Verbraucher keine Vorteile bringe.

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 12.000 Direktmitglieder und rund 30.000 Organmitglieder. (JF1)

www.bvk.de

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