BVK-Klage gegen Check24: Vermittlerverband obsiegt vor Gericht
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat vor dem Oberlandesgericht München gegen Check24 einen Sieg für den Verbraucherschutz errungen. Das Internetportal Check24 muss nun vor dem Online-Abschluss einer Versicherung seine Kunden besser informieren und umfassender beraten als bisher. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.
Check24 muss deutlich mehr Informationen über den jeweiligen Kunden und dessen Bedürfnisse einholen und sich bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert.
Der Vorsitzende Richter des 29. Senats am Oberlandesgericht München ließ nach Überzeugung des BVK in der Urteilsverkündung keinen Zweifel daran, dass Online-Anbieter bei der Beratung und beim Verkauf von Versicherungen generell und ausnahmslos den gleichen Anforderungen genügen müssen wie stationäre Versicherungsvermittler. So habe das Gericht betont, Check24 dürfe beim Kontakt und bei der Beratung von Online-Kunden „nicht die Augen verschließen“ und sich so verhalten als wisse man von nichts. Dies werde den hohen Anforderungen des Verbraucherschutzes nicht gerecht, die auch von Online-Anbietern erfüllt werden müssten.
„Es ist wichtig, dass - wie im stationären Vertrieb – auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Das Oberlandesgericht München sei der Sichtweise und der Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 12.000 Direktmitglieder und rund 40.000 Organmitglieder. (TH1)