BVK zum Venture-Capital-Gesetz: „Die Politik muss ihren Worten Taten folgen lassen“
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) hat in Berlin einen Gesetzentwurf für ein Venture-Capital-Gesetz vorgelegt, in dem Vorschläge zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und zur Stärkung von Venture Capital vorgestellt werden.
Während in den vergangenen drei Jahren in den USA umgerechnet 64 Milliarden Euro Venture Capital in junge Unternehmen geflossen seien, wären es in Deutschland im selben Zeitraum rund zwei Milliarden Euro gewesen. Auch im europäischen Vergleich lägen die Venture-Capital-Investitionen in Deutschland gemessen an der gesamten Wirtschaftsleistung nur im Mittelfeld. „Das Fundraising war in den letzten Jahren eine echte Herausforderung“, sagt BVK-Vorstandssprecher Wilken von Hodenberg. „Neue Venture-Capital-Fonds waren zuletzt Mangelware. Internationale Investoren haben für die Fonds an Bedeutung gewonnen. Aber es ist wichtig, wieder eine nationale Investorenbasis für Venture Capital aufzubauen und auch neue Investorenkreise zu erschließen. Dazu bedarf es auch geeigneter Rahmenbedingungen.“
Das Artikelgesetz bündelt unterschiedliche Rechtsbereiche. „Die aktuelle Rechtslage hat Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette. Nicht nur die Venture-Capital-Geber, sondern auch die innovativen Unternehmen sind mit Hindernissen konfrontiert. Wir wollen daher eine Verbesserung auf allen Ebenen erreichen – vom jungen Unternehmen, über den Fonds bis hin zum Investor“, sagt Christian Schatz, BVK-Vorstandsmitglied und Leiter des BVK-Rechtsbeirates. Deutschland müsse als Venture-Capital-Standort attraktiver werden, damit Investitionen in die Zukunft Deutschlands gesteigert werden.
Auch wenn die Große Koalition die Stärkung von Venture Capital im Koalitionsvertrag festgeschrieben habe, seien den Worten bislang keine Taten gefolgt, beklagt der BVK-Vorstandssprecher Dr. Peter Güllmann. Die Unternehmen wie auch die Venture-Capital-Geber bräuchten ein Venture-Capital-Gesetz, um mit den Rahmenbedingungen im internationalen Vergleich nicht abzufallen. „Mit dem Gesetzentwurf werden wichtige Impulse für Innovation, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gesetzt“, so Güllmann.
Quelle: Pressemitteilung BVK
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung der Private-Equity-Branche in Deutschland. Der Verband vertritt rund 300 Mitglieder, davon 200 Beteiligungsgesellschaften, und hat die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital zum Ziel. (JF1)