BVK zur Garantiezinsabschaffung: Falsches Signal für die Altersvorsorge

Das Bundesfinanzministerium plant die Abschaffung des Garantiezinses für Lebensversicherungen ab 2016. Das sieht der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) skeptisch.„Die Lebensversicherung bildet einen wichtigen Baustein in der privaten Altersvorsorge und auf ihre Garantieversprechen vertrauen Millionen von Kunden“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Obwohl Altverträge, die bis Ende 2015 abgeschlossen wurden, von der Abschaffung des Garantiezinses nicht betroffen wären, würde dieser Einschnitt die Attraktivität dieses wichtigen Altersvorsorgeprodukts schmälern. Das ist kein gutes Signal.“

Die Abschaffung des Garantiezinses durch eine Änderung der nach § 65 Absatz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) erlassenen Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) bedeute nicht das Ende der Garantien in der Lebensversicherung schlechthin, konstatiert der BVK. Die Lebensversicherer könnten auch in zukünftigen Verträgen eine Verzinsung garantieren, diese würde sich aber von Versicherer zu Versicherer unterscheiden und würde nicht mehr gesetzlich in der sogenannten DeckRV durch das Bundesfinanzministerium festgeschrieben.

„Die Abschaffung des Garantiezinses schafft daher Unsicherheit auf Seiten der Altersvorsorgesparer, und die Versicherer könnten geneigt sein, die Lebensversicherungen noch geringer zu verzinsen, als mit dem jetzt gültigen Garantiezins von 1,25 Prozent“, betont Heinz, „auch wenn bestehende Verträge davon nicht betroffen sein werden und Lebensversicherer nach wie vor Garantien geben können.“

Hintergrund für das Vorgehen des Bundesfinanzministeriums sieht der BVK in der Einführung der neuen und strengeren Eigenkapitalregeln für Versicherer, die unter dem Stichwort Solvency II bekannt sind. Denn aufgrund des neuen Regulierungssystems unter Solvency II sind Versicherer künftig gehalten, die Erfüllung von an Kunden gegebenen Garantieversprechen aus ihren vorhandenen Eigenmitteln zu stemmen, die sie aus Risikomodellen und den aktuellen Marktwerten ableiten müssen. Diese geraten im dauernden Niedrigzinsumfeld unter zunehmenden Renditedruck, weswegen auch Garantieversprechen sinken könnten.

Quelle: Pressemitteilung BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) ist Berufsvertretung und Unternehmerverband der selbständigen Versicherungs- und Bausparkaufleute in Deutschland. Der Verband hat circa 10.000 Direktmitglieder und rund 40.000 Organmitglieder. (JF1)

www.bvk.de

Zurück

Recht

Ab Mitte Januar 2025 müssen Finanzunternehmen die europäische Dora-Verordnung ...

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt