BVMW: Investmentsteuerreform schadet innovativem Mittelstand
Der Diskussionsentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung wird vom Präsidenten des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) Mario Ohoven in einer Stellungnahme kritisiert. Die vorgesehene Einführung einer Steuerpflicht für Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften trockne private Finanzierungsquellen aus und gefährde damit auch öffentliche Förderungen für junge Unternehmen, die meist auf Co-Finanzierung setzten.
Die Rahmenbedingungen in Deutschland für Finanzierungsalternativen müssten verbessert werden, um Impulse für Innovation und Wachstum zu setzen, erklärte Ohoven. Gerade Start-Ups und innovative Mittelständler bräuchten neue Finanzierungsformen neben dem klassischen Bankkredit. Die vom Bundesfinanzministerium geplante Investmentsteuerreform gehe in die falsche Richtung und schade dem innovativen Mittelstand. „Was die öffentliche Hand in den Gründerstandort Deutschland investiert, würde durch die Investmentsteuerreform konterkariert. Deutschland hat bei Wagniskapital riesigen Nachholbedarf: Während bei uns im Vorjahr nur rund 640 Millionen Euro an Venture Capital investiert wurden, waren es in den USA über 48 Milliarden Dollar“, so Ohoven.
„Ohne steuerliche Vorteile für Venture Capital hat diese Finanzierungsform in Deutschland keine Chance. Der Bundestag muss deshalb ein klares Bekenntnis für eine Gründer- und Unternehmerkultur in unserem Land abgeben. Gewinne aus Veräußerungen von Anteilen an Start-Ups und innovativen Mittelständlern müssen für Eigenkapitalgeber wie Business Angels steuerfrei bleiben, wenn sie in vergleichbare Unternehmen reinvestiert werden.“
Quelle: Pressemitteilung BVMW
Der Bundesverban mittelständische Wirtschaft (BVMW) will die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland verbessern. Einschließlich seiner Mitgliedsverbände spricht der BVMW für mehr als 270.000 Unternehmen mit rund neun Millionen Beschäftigten. (AZ)