Causa Wirecard: Schadensersatzklagen gegen EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht

Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Bilanzskandal hat die Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen beim zuständigen Landgericht München I für mehrere ihrer Mandanten Schadensersatzklage gegen die EY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eingereicht. Der Vorwurf: Trotz falscher Geschäftszahlen habe EY die Bilanzen der Wirecard AG bis einschließlich 2018 uneingeschränkt testiert und damit Anleger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt.

„Nach Abschluss unserer Recherchen sind wir der festen Überzeugung, dass EY den Investoren gegenüber unbegrenzt schadensersatzpflichtig ist, weil sie diese in sittenwidriger und vorsätzlicher Weise geschädigt hat“, so Kanzleiinhaber und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dr. Stephan Greger. „Ein Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen einen Wirtschaftsprüfer kommt nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dann in Betracht, wenn der Bestätigungsvermerk nicht nur unrichtig ist, sondern der Wirtschaftsprüfer seine Aufgabe nachlässig erledigt hat – zum Beispiel durch unzureichende Ermittlungen oder durch Angaben ins Blaue hinein“, so Greger. „Unsere Ansicht wird auch durch das uns vorliegende Sonderprüfungsgutachten der KPMG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt, in dem sie eine eingehendere Prüfung der Treuhandkonten, auf denen angeblich die fehlenden 1,9 Milliarden Euro verbucht sein sollten, für zwingend notwendig erachtet.“

Neben den bereits eingereichten Einzelklagen steht in Kürze auch die Einreichung der Sammelklagen bevor. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Dr. Greger & Collegen

Dr. Greger & Collegen ist eine auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei mit Büros in München, Regensburg und Wien.

www.dr-greger.de

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