Causa WWK: Maxpool von BaFin enttäuscht

Ein vom Maklerpool Maxpool Ende Januar bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingereichte Beschwerdeschreiben gegen die Versicherungsgruppe WWK sollte die Aufsichtsbehörde dazu veranlassen, eine kurzfristig umgesetzte Beitragsanpassung für die Berufsunfähigkeitstarife der WWK zu analysieren. Inzwischen haben sowohl BaFin als auch WWK auf die Vorwürfe von Maxpool reagiert – mit einem für Maxpool enttäuschenden Resultat.

Maxpool sieht Kunden, Makler und auch Pools durch die Beitragsanpassungen der WWK bewusst getäuscht. „Aus unserer Sicht ist es undenkbar, dass WWK beispielsweise durch einen schlechten Schadensverlauf in der Berufsunfähigkeitsversicherung kurzfristig zu den erheblichen Beitragsanpassungen genötigt war. Vielmehr muss sich das erhebliche Tarifdefizit bereits über Jahre hinweg angebahnt haben, etwa durch eine drastisch fehlerhafte Tarifierung in den BU-Tarifen. Ich persönlich vermute, dass die WWK die Beitragsanpassung aus politischen und verkaufstaktischen Gründen bis 2018 gestreckt hat“, erklärt Oliver Drewes, Geschäftsführer von Maxpool. Insbesondere bei einer langfristig wichtigen Versicherungsart wie der Berufsunfähigkeitsversicherung sei das strategische Verhalten der WWK Drewes zufolge unverantwortlich.

„Die WWK rechtfertigt ihr Tun in einem achtseitigen, gut durchdachten Schreiben. Eine der Kernaussagen ist meiner Auffassung nach, dass Makler, die ihren Kunden Berufsunfähigkeitsversicherungen der WWK verkauft haben, selbst schuld sind“, erklärt Drewes. „Die Stellungnahme von WWK scheint die BaFin ruhig gestellt zu haben, was mich persönlich sehr ärgert. WWK geht inhaltlich kaum auf die Kernvorwürfe des schlechten Verhaltens und des Vertrauensmissbrauchs ein, rechtfertigt aber umfassend die juristische Machbarkeit der Beitragsanpassungen, dem die BaFin offenbar folgt“, so Drewes weiter.

Maxpool habe die Antwort der WWK wiederholt juristisch prüfen lassen. „Inzwischen sind fast alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft. Wir könnten höchstens den Prozess für Beitragsanpassungen in der Berufsunfähigkeit insgesamt angreifen. Allerdings möchten wir keine Grundsatzdiskussion anstoßen, wie es sie in ähnlicher Form bereits in der Krankenversicherung gibt. Ich habe mich daher mit dem Gedanken angefreundet, dass Maxpool zwar moralisch im Recht ist, aber keinen juristischen Atomkrieg in der Sparte der Berufsunfähigkeitsversicherung anzetteln möchte“, so Drewes.

Quelle: Pressemitteilung Maxpool

Die Maxpool Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH ist ein unabhängiger Maklerpool mit Sitz Hamburg. Das 1994 gegründete Unternehmen bietet rund 6.000 angebundenen Maklern Produkte von über 100 Gesellschaften und eigene Deckungskonzepte im Versicherungsbereich an. (JF1)

www.maxpool.de

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