Compliance: Aufsicht greift in die Personalführung von Banken ein

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will Banken künftig dazu verpflichten, Mitarbeiter stärker nach ethischen Gesichtspunkten zu führen. So müssen die Institute einen Verhaltenscodex für erwünschte und unerwünschte Handlungen entwickeln. Dies soll zu einem besseren Bewusstsein für die Risiken bei Finanzgeschäften führen. Fast alle Abteilungen sind von den Vorschriften betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Unternehmensberatung Procedera Consult zum Konsultationspapier der aktuellen Novelle zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk-Novelle).

Erstmals hat die BaFin verbindliche Regelungen geschaffen, um eine gemeinsame Risikokultur für Finanzunternehmen zu etablieren. Nach Ansicht der Aufseher sollen die Banken dafür ein offenes und kollegiales Führungskonzept entwickeln, das finanzielle und ideelle Anreize für ethisches Handeln bietet. Damit greift der Gesetzgeber internationale Entwicklungen für Deutschland auf. Doch auch kleinere Institute müssten sich darauf gefasst machen, künftig an diesen Standards gemessen zu werden.

Mit dem gewählten Vorgehen wollen die Aufseher sicherstellen, dass die Einstellungen der Beschäftigten einer Bank mit den Maßnahmen zur Risikominimierung im Einklang stehen. Das gilt vor allem für Führungskräfte: Manager mit größerer Risikoneigung sollen möglichst nicht in Instituten arbeiten, die sich für ein risikoärmeres Geschäftsmodell entschieden haben oder über weniger Reserven zum Eingehen von Risiken verfügen. In der Praxis beeinflusst das die Einstellungs- und Auswahlprozesse insbesondere an der Unternehmensspitze und in leitenden Positionen.

Die enge Verbindung zwischen Arbeitsabläufen und Mitarbeitern, die sie ausführen, erstreckt sich zudem auf nahezu alle Unternehmensbereiche vom Vorstand über das Risikocontrolling bis hin zum einzelnen Sachbearbeiter. Darüber hinaus erschwert der Gesetzgeber den Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb einer Bank. Mitarbeiter aus Handels- und Vertriebsbereichen sollen zukünftig beispielsweise nicht ohne weiteres Kontrollaufgaben übernehmen können. Das soll Interessenkonflikte und mögliche Selbstprüfungen vermeiden.

Bis zum 7. April 2016 haben Finanzunternehmen Zeit, Stellung zum Entwurf der MaRisk-Novelle zu beziehen.

Quelle: Pressemitteilung Procedera Consult

Die Procedera Consult GmbH mit Sitz in Berlin ist eine auf Organisationsfragen spezialisierte Unternehmensberatung für Banken und Sparkassen. Seit 2008 unterstützt das Unternehmen Organisationsbereiche von Kreditinstituten im Prozessmanagement sowie der Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowohl fachlich wie auch technisch. (JF1)

www.procedera.de

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