Das LVRG bleibt

Beim 12. Hauptstadtgipfel des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) trat Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen, Gerüchten entgegen, die Regierung habe bereits ein neues Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in petto, um angesichts der laufenden Niedrigzinsphase die Versicherer weiter zu entlasten. „Unser Ziel war, ökonomisch nicht gerechtfertigte Mittelabflüsse aus der Lebensversicherung zu stoppen“, so Meister. Man habe das Gesetz mit sehr viel Augenmaß gestaltet und die Eigenkontrolle des Versicherers, die Rechte des Aufsehers sowie die Generationengerechtigkeit innerhalb der Versichertengemeinschaft gestärkt. Es gebe gegenwärtig keine Überlegungen, das LVRG zu korrigieren oder weitere Versionen dieser Gesetzgebung vorzubereiten. Im Jahr 2018 werde es eine reguläre Evaluierung des LVRG geben. „Dann müssen die Anbieter von Lebensversicherungen zeigen, dass das Vertrauen tatsächlich erreicht wurde“, so Meister.

Meister bekräftigte zudem, dass die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) weiterhin bei den Gewerbebehörden verankert bleiben wird und nicht, wie immer wieder in der Branche gemutmaßt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) übertragen werden soll.

Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz, legt vor allem Wert auf die Evidenz der Regularien und sprach sich dafür aus, die bisherigen Regeln stärker auf ihre Wirksamkeit und ihren Nutzen zu prüfen. Die Fehlentwicklungen der vergangenen Jahre seien weniger bei den klassischen Produkten, sondern eher am „grauen Kapitalmarkt“ aufgetreten. Hier habe das Kleinanlegerschutzgesetz für Klarheit gesorgt. Hauptthema sei derzeit die Digitalisierung und ihre Auswirkungen. Eine Reduzierung von Komplexität, auch bei den Finanzprodukten, die über Online-Vertrieb angeboten werden, gehe damit einher.

Billen gab zudem einen Überblick über die derzeit laufenden Regulierungsumsetzungen und nannte neben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und der anstehenden Novellierung der Versicherungsvermittlerrichtlinie (IDD) vor allem die Änderungen durch MiFid II als Herausforderung. Hier werde die Dokumentation des Beratungsprotokolls durch die Einführung einer Geeignetheitsprüfung und -erklärung ersetzt, die voraussichtlich weitreichender als das bisherige Protokoll ausfallen werde.

Quelle: Pressemitteilung AfW

Der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge über 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute. (JF1)

www.afw-verband.de

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