Depotgeschäft: BaFin konsultiert Rundschreiben
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Mindestanforderungen an das Depotgeschäft (MaDepot) zur Konsultation gestellt. Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 8. Juni entgegen.
Das geplante Rundschreiben betrifft Wertpapierdienstleistungsunternehmen und soll eine Übersicht über die einschlägigen Verhaltens- und Organisationspflichten für das Depotgeschäft bieten. Darüber hinaus gibt es die Verwaltungspraxis der BaFin zu ausgewählten Fragen wieder. Grundlage sind im Wesentlichen die Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instrumente Directive II – MiFID II) zum Schutz des Kundenvermögens. (JF1)
Quelle: Newsletter BaFin