Deutsche Edelfisch DEG: Verdacht auf Anleihe-Emissionen ohne Prospekt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den hinreichend begründeten Verdacht, dass die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG in Deutschland Anleihen ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich anbietet.
Es gibt laut BaFin keine Hinweise für eine Ausnahme von der Prospektpflicht. Die Wertpapiere tragen die Bezeichnung „Anleihe 2022/2025“ und „Anleihe 2022/2023“.
In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt - sofern keine Ausnahme greift - einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.
Am 30. November 2020 hatte die BaFin das öffentliche Angebot der Anleihe 2020/2022 der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II wegen Verstoßes gegen § 4 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt. (DFPA/TH1)
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn und Frankfurt am Main. Sie vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten.