Deutsche Lichtmiete: Insolvenzverwalter benötigt Verwertungsauftrag von Anlegern

Um den Verkauf der Deutsche Lichtmiete Gruppe an Investoren vornehmen zu können, benötigt der Insolvenzverwalter der Unternehmensgruppe von den Anlegern, die Direktinvestitionen bei der Deutsche Lichtmiete getätigt haben, einen Verwertungsauftrag für ihre Investitionen. Nur so könne das Problem umgangen werden, dass die Eigentumsverhältnisse an den Leuchten nicht eindeutig geklärt sind.

Ein Großteil der Anleger dürfte davon ausgehen, dass sie mit ihrer Investition Produkte der Deutsche Lichtmiete gekauft haben und Eigentümer geworden sind. Allerdings ist laut Insolvenzverwalter unklar, ob das Eigentum an den Leuchten wirksam an die Anleger übertragen wurde. Auch ein Eigentumszertifikat reiche dafür nicht aus. Letztlich müsse häufig im Einzelfall geklärt werden, ob ein Anleger Eigentümer geworden ist.

Das erschwert den Verkauf der Deutsche Lichtmiete Gruppe an Investoren. „Diese Klippe versucht der Insolvenzverwalter zu umgehen, in dem die Anleger ihnen einen Verwertungsauftrag erteilen sollen. Dadurch kann er die Leuchten veräußern, auch wenn sie Eigentum der Anleger sind“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechtsanwälte. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kaufpreis mindestens 130 Prozent des Liquidationspreises beträgt. Liegt er darunter, kann der Anleger dem Verkauf widersprechen.

Spätestens bis zum 30. Oktober 2022 soll feststehen, welche Anleger auch Eigentümer sind. Haben sie als Eigentümer den Verwertungsauftrag erteilt, wird ihnen ihr Anteil am Erlös voraussichtlich bis Februar 2023 ausgezahlt. Ist ein Anleger kein Eigentümer geworden, erhält er keinen Anteil. Allerdings fließen 25 Prozent des Verkaufserlöses in die Insolvenzmasse ein. Anleger können ihre Forderungen im Insolvenzverfahren geltend machen, sobald es regulär eröffnet ist. Die Eröffnung wird voraussichtlich Anfang Mai sein.

Anleger, die Eigentümer geworden sind und den Verwertungsauftrag nicht erteilen, werden am Verkaufserlös nicht beteiligt. Sie müssen sich dann selbst, um die Verwertung der Leuchten kümmern, was mit einem erheblichen Aufwand und Schwierigkeiten verbunden sein könnte.

Anleger der Direktinvestments der Deutsche Lichtmiete sollen sich bis zum 29. April entscheiden, ob sie einen Verwertungsauftrag erteilen. „Die Anleger müssen damit rechnen, dass sie finanzielle Verluste erleiden. Das gilt allerdings auch dann, wenn sie sich selbst um die Verwertung der Leuchten kümmern. Allerdings haben sie darüber hinaus auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Seifert. (DFPA/TH1)

Brüllmann Rechtsanwälte« ist eine bundesweit tätige, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Sitz in Stuttgart.

www.bruellmann.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt