„Die Analysen helfen uns, Missstände frühzeitig zu erkennen“
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte in der Mai-Ausgabe des BaFin Journals ein Interview mit Christian Ahlers, Projektleiter beim „Marktwächter Finanzen“, und BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele. Thema des Gesprächs war das Zusammenspiel der BaFin und des vor gut einem Jahr eingeführten Projekts „Marktwächter Finanzen“, dem „Frühwarnsystem“ der Verbraucherzentrale Bundesverband und den Verbraucherzentralen.
Beide Gesprächspartner betonen, dass sich BaFin und Marktwächter gegenseitig ergänzten. Während die BaFin über die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen wache, untersuchten die Marktwächter den Finanzmarkt aus der Perspektive der Verbraucher. Analysen und Bewertungen könnten so flexibler durchgeführt werden. Dazu könnten die „Marktwächter Finanzen“ auf eine breite Datenbasis von einer deutlich sechsstelligen Zahl persönlicher Gespräche und Online-Beschwerden zurückgreifen.
Roegele erklärte auf die Frage, wie die Erkenntnisse des „Markwächters Finanzen“ die Arbeit der BaFin beeinflussen: „Die Analysen helfen uns, Missstände frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Der ‚Marktwächter Finanzen‘ kann uns außerdem wichtige Hinweise liefern, wo wir als Aufsicht weiter nachhaken müssen, etwa in Form risikoorientierter Untersuchungen.“ So könnte bei den beaufsichtigten Unternehmen gezielt weitergehende Informationen zur jeweiligen Thematik erfragt werden. Zudem könne der „Marktwächter Finanzen“ Sachverhalte aufdecken, durch die der Gesetzgeber wichtige Impulse zur Verbesserung des Verbraucherschutzes erhalte. Hierdurch könne der gesetzliche Auftrag der BaFin konkretisiert oder erweitert werden.
Auf die Frage nach aktuellen und künftigen Themen der Märktwächter erklärte Ahlers, man untersuche derzeit das Thema Standmitteilungen bei Lebensversicherungen. Auch arbeite man an einer Untersuchung zum Thema Immobilienfinanzierung. Außerdem seien Untersuchungen zu Fragen der Geldanlage und Altersvorsorge geplant. (AZ)
Quelle: BaFin Journal