EFI fordert erneut Verbesserungen für Wagniskapital-Regelwerk
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) unterstreicht in ihrem jährlichen Gutachten, das sie der Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht hat, erneut die große Bedeutung von Wagniskapital als wichtige Finanzierungsquelle für junge, innovative Unternehmen und fordert eine Verbesserung der Rahmenbedingungen. Hierfür müsse ein einheitliches Regelwerk für Wagniskapitalgeber geschaffen werden. Einen Entwurf für ein Venture-Capital-Gesetz hat der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVKap) Ende Januar vorgestellt.
Ulrike Hinrichs, geschäftsführendes Vorstandsmitglied im BVKap, begrüßt die Forderungen der Kommission: „Die Einschätzungen der Wissenschaftler unterstreichen unseren Appell an die Politik. Sie steht im Wort, den eigenen Ankündigungen Taten folgen zu lassen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dabei darf es aber nicht zu Verschlechterungen für die Finanzierungsstandort Deutschland kommen.“
Die EFI fordert in ihrem Gutachten eine rasche Bearbeitung der steuerrechtlichen Regelungen zur Behandlung von Verlustvorträgen. Zudem müsse auch berücksichtigt werden, dass durch Gesetzesänderungen, die gar nicht auf den Bereich Wagniskapital abzielen, unerwünschte Nebenwirkungen für Wagniskapitalinvestitionen entstehen. Prominentes Beispiel sei die Diskussion um Steuerpflicht von Veräußerungsgewinnen bei Streubesitzanteilen an Kapitalgesellschaften, da sie insbesondere kleinteilige Investitionen von Wagniskapitalgebern und Business Angels treffen würde.
Nach Ansicht der Experten sorgen auch die wiederholten Forderungen nach einer höheren Besteuerung des sogenannten Carried Interests, das heißt der Vergütung von Fondsinitiatoren, für vermeidbare Verunsicherung. Deswegen spricht sich die Kommission für eine Beibehaltung des Status-quo in diesem Bereich aus. Als weiteres Hemmnis für den Aufbau und die Verwaltung von Wagniskapitalfonds in Deutschland, ist die Umsatzbesteuerung, der Verwaltungsleistungen von Fondsmanagern. In vielen anderen europäischen Ländern gilt sie nicht.
In Deutschland fehlen zudem die Pensionsfonds als wichtige Klasse der institutionellen Investoren. Während sie in anderen Ländern häufig als Ankerinvestor fungieren und ausländischen Investoren dadurch wichtige Signale senden, fehlen sie aufgrund des in Deutschland weitestgehend umlagefinanzierten Rentensystems hierzulande. Es sei daher umso wichtiger, dass andere institutionelle Investoren die Funktion eines Ankerinvestors übernehmen könnten und als Aushängeschild fungieren.
Quelle: Pressemitteilung BVKap
Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V. mit Sitz in Berlin ist die Interessenvertretung der Private-Equity-Branche in Deutschland. Der Verband vertritt rund 300 Mitglieder, davon 200 Beteiligungsgesellschaften, und hat die Schaffung bestmöglicher Rahmenbedingungen für Beteiligungskapital zum Ziel. (JF1)