Einheitliche Aufsicht bei Finanzanlagevermittlern notwendig
Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 die Pläne der Bundesregierung für einen verbesserten Kleinanlegerschutz auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ beraten und zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßen die Forderung des Bundesrats, freie Finanzanlagenvermittler künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwachen zu lassen.
„Der Bundesrat hat völlig Recht. Die Aufsicht gehört einheitlich in die Hände der BaFin“, kommentiert der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), Stephan Götzl, den Beschluss der Länderkammer vom vergangenen Freitag. Es sei nicht sachgerecht, freie Vermittler und Anlageberater allein einer gewerberechtlichen Aufsicht durch die Landesbehörden zu unterstellen wie das bislang der Fall ist. Götzl: „Es ist im Sinne der Verbraucher, wenn beim Vertrieb von Finanzprodukten mit einerlei Maß gemessen wird. Es ist deshalb sachgerecht, wenn Berater von Banken und Sparkassen sowie freie Finanzanlagenvermittler einheitlichen Aufsichtsstrukturen unterliegen.“
Der GVB-Präsident hatte schon bei der Vorlage des Kabinettentwurfs zum Kleinanlegerschutzgesetz im November 2014 die Position der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken klar gemacht. Er fordert nun Bundesregierung und Bundestag auf, die richtungsweisende Empfehlung des Bundesrats zu berücksichtigen. „Ein umfassender Anlegerschutz wird nur gewährleistet, wenn alle Akteure unter Aufsicht der Bafin stehen“, betont Götzl. Ähnlich hatte sich dazu auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen geäußert.
Quelle: Pressemitteilung Genossenschaftsverband Bayern
Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vertritt die Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen im Freistaat. Dazu zählen 281 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.013 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt 53.000 Beschäftigten und 2,8 Millionen Mitgliedern. Der Regionalverband mit Hauptsitz in München hat über 490 Mitarbeiter. Er gewährt seine Mitgliedern Dienstleistungen der Prüfung, Beratung und Unterstützung. (AZ)