Einheitliche Aufsicht bei Finanzanlagevermittlern notwendig

Der Bundesrat hat am 6. Februar 2015 die Pläne der Bundesregierung für einen verbesserten Kleinanlegerschutz auf dem „Grauen Kapitalmarkt“ beraten und zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßen die Forderung des Bundesrats, freie Finanzanlagenvermittler künftig von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überwachen zu lassen.

„Der Bundesrat hat völlig Recht. Die Aufsicht gehört einheitlich in die Hände der BaFin“, kommentiert der Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), Stephan Götzl, den Beschluss der Länderkammer vom vergangenen Freitag. Es sei nicht sachgerecht, freie Vermittler und Anlageberater allein einer gewerberechtlichen Aufsicht durch die Landesbehörden zu unterstellen wie das bislang der Fall ist. Götzl: „Es ist im Sinne der Verbraucher, wenn beim Vertrieb von Finanzprodukten mit einerlei Maß gemessen wird. Es ist deshalb sachgerecht, wenn Berater von Banken und Sparkassen sowie freie Finanzanlagenvermittler einheitlichen Aufsichtsstrukturen unterliegen.“

Der GVB-Präsident hatte schon bei der Vorlage des Kabinettentwurfs zum Kleinanlegerschutzgesetz im November 2014 die Position der bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken klar gemacht. Er fordert nun Bundesregierung und Bundestag auf, die richtungsweisende Empfehlung des Bundesrats zu berücksichtigen. „Ein umfassender Anlegerschutz wird nur gewährleistet, wenn alle Akteure unter Aufsicht der Bafin stehen“, betont Götzl. Ähnlich hatte sich dazu auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen geäußert.

Quelle: Pressemitteilung Genossenschaftsverband Bayern

Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) vertritt die Interessen von 1.294 genossenschaftlichen Unternehmen im Freistaat. Dazu zählen 281 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.013 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt 53.000 Beschäftigten und 2,8 Millionen Mitgliedern. Der Regionalverband mit Hauptsitz in München hat über 490 Mitarbeiter. Er gewährt seine Mitgliedern Dienstleistungen der Prüfung, Beratung und Unterstützung. (AZ)

www.gv-bayern.de

Zurück

Recht

Der Interessenverband der Deutschen Kreditwirtschaft DK begrüßt die mit dem ...

Die Bafin hat bei Julius Bär Deutschland Mängel in Teilen der ...

Datenschutzeinstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
In dieser Übersicht können Sie, einzelne Cookies einer Kategorie oder ganze Kategorien an- und abwählen. Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zu den verfügbaren Cookies.
Gruppe Essenziell
Name Contao CSRF Token
Technischer Name csrf_contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der Website vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen . Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name PHP SESSION ID
Technischer Name PHPSESSID
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. Dieses Cookie wird vor allem in Formularen benutzt, um die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen. In Formulare eingegebene Daten werden z. B. kurzzeitig gespeichert, wenn ein Eingabefehler durch den Nutzer vorliegt und dieser eine Fehlermeldung erhält. Ansonsten müssten alle Daten erneut eingegeben werden.
Erlaubt
Gruppe Analyse
Name Google Analytics
Technischer Name _gat,_ga_gid
Anbieter Google
Ablauf in Tagen 1
Datenschutz https://policies.google.com/privacy
Zweck Tracking
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name Contao HTTPS CSRF Token
Technischer Name csrf_https-contao_csrf_token
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Dient zum Schutz der verschlüsselten Website (HTTPS) vor Fälschungen von standortübergreifenden Anfragen. Nach dem Schließen des Browsers wird das Cookie wieder gelöscht
Erlaubt
Gruppe Essenziell
Name FE USER AUTH
Technischer Name FE_USER_AUTH
Anbieter
Ablauf in Tagen 0
Datenschutz
Zweck Speichert Informationen eines Besuchers, sobald er sich im Frontend einloggt.
Erlaubt