Entwurf des Finanzmarktnovellierungsgesetzes vorgelegt
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 16. Oktober 2015 den Ländern und Verbänden den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften aufgrund europäischer Rechtsakte (Finanzmarktnovellierungsgesetz) zur Konsultation zugeleitet. Das Finanzmarktnovellierungsgesetz setzt die Vorgaben der überarbeiteten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR), der überarbeiteten Marktmissbrauchsrichtlinie und -verordnung (CSMAD, MAR), der EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSDR) und der Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO) in nationales Recht um.
Zur Umsetzung dieser EU-Regelungen sind Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Kreditwesengesetz (KWG) und Börsengesetz (BörsG) erforderlich. Hinzu kommen Änderungen unter anderem im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie zahlreiche geringfügige Folgeänderungen in anderen Vorschriften, da das Gesetz zum Anlass genommen wird, das WpHG zur besseren Übersichtlichkeit neu zu nummerieren.
Bis Freitag, 13. November 2015, besteht die Möglichkeit, zum Referentenentwurf schriftlich Stellung zu nehmen. (JF1)
Quelle: Referentenentwurf BMF