Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von elektronischen Wertpapieren vorgestellt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zu Einführung von elektronischen Wertpapieren veröffentlicht. Der Gesetzentwurf dient der Modernisierung des deutschen Wertpapierrechts und des dazugehörigen Aufsichtsrechts. Zentraler Bestandteil ist die Einführung des neuen Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG). Mit der Etablierung digitaler Wertpapiere wird einer der zentralen Bausteine der Blockchain-Strategie der Bundesregierung sowie des gemeinsamen Eckpunktepapiers des BMF und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu elektronischen Wertpapieren umgesetzt.

Nach aktueller Rechtslage sind Finanzinstrumente, die zivilrechtlich als Wertpapiere gelten, in einer Urkunde zu verbriefen. Die Papierurkunde ist Anknüpfungspunkt für sachenrechtliche Übertragungstatbestände und trägt unter anderem dem Verkehrsschutz potenzieller Erwerber Rechnung. Um die Verkehrsfähigkeit von Wertpapieren und den rechtssicheren Erwerb gleichwohl zu gewährleisten, bedarf es eines geeigneten Ersatzes der Papierurkunde, zum Beispiel durch Eintragung in ein Register auf Basis der Blockchain-Technologie.

Durch den vorliegenden Regelungsvorschlag werde zudem aufsichtsrechtliche Klarheit geschaffen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Erbringung der Emission und das Führen dezentraler Register als neue Finanzdienstleistungen nach dem eWpG, dem Kreditwesengesetz (KWG) und der Zentralverwahrer-Verordnung überwachen. Der Entwurf unterscheidet zwischen der Führung eines zentralen elektronischen Wertpapierregisters durch einen Zentralverwahrer sowie der Führung von unter anderem durch Distributed-Ledger-Technologien ermöglichten Registern zur Begebung elektronischer Schuldverschreibungen.

Die Anpassung des Rechtsrahmens an neue Technologien, insbesondere die Blockchain-Technologie, dient der Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland und der Erhöhung der Transparenz, Marktintegrität und des Anlegerschutzes. (DFPA/JF1)

Quelle: Pressemitteilung Bundesministeriums der Finanzen

www.bundesfinanzministerium.de

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